Ausschreibungen – Spielbetrieb 2022/23

1.  Finanzielle Angelegenheiten

Für alle finanziellen Angelegenheiten bildet die Finanz-und Wirtschaftsordnung des FSA sowie die Finanzordnung des KFV die Grundlage. Als Ansprechpartner steht der Schatzmeister zur Verfügung. Sämtliche Überweisungen an den Kreisfachverband Fußball Harz sind auf das nachstehend aufgeführte Konto vorzunehmen:

Harzsparkasse

IBAN                DE58 8105 2000 0300 0025 80

Achtung! Bei allen Überweisungen sind unbedingt die Rechnungs-, Verhandlungs-, Verwaltungsvorgangsnummern oder die Codierungen anzugeben, die hinter den Ab- teilungen im Ansetzungsheft stehen, anzugeben.

2.  Spielbetrieb des KFV Harz

Alle Fußballspiele im Bereich des Kreisfachverbandes Fußball Harz werden auf der Grundlage der gültigen Satzung und Ordnungen des FSA durchgeführt.

Darüber hinaus sind Anweisungen und Hinweise der spielleitenden Stelle (VJA) und den amtlichen Mitteilungen verbindlich.

Für die Durchführung aller zur Austragung kommenden Pflichtspiele finden

  • die gültige Satzung
  • alle Ordnungen des FSA
  • die amtlichen Mitteilungen des FSA
  • die Anweisungen des Staffelleiters
  • die Rahmenrichtlinien für Ordnungsdienste
  • Regelwerk des FSA für Klein- und Großfeldspiele
  • sowie nachfolgende Ausschreibungen Anwendung.

3.  Mannschaftsmeldungen

Mannschaftsmeldungen sind bis 30.06. online im DFBnet zu erstellen.

Unabhängig dieser Meldung ist jeder Verein verpflichtet, der spielleitenden Stelle bis zum 31.05. zu melden, wenn er eine Mannschaft vom Spielbetrieb des Folgespieljah- res zurückzieht, die Versetzung in eine tiefere Spielklasse beantragen möchte oder auf sein Aufstiegsrecht verzichtet.

4.  Spielbericht

Für alle Mannschaften im Herren- und Nachwuchsbereich (außer G) ist die Nutzung des elektronischen Spielberichtes zwingend. Voraussetzung für die Spielberechti- gung ist, dass die Spieler auf einer vom zuständigen Staffelleiter bestätigten Spielbe- rechtigungsliste mit einem Foto des Spielers aufgeführt sind.

Diese Spielberechtigungsliste hat der Verein zuvor nach Aufforderung durch den zu- ständigen Staffelleiter elektronisch im DFBnet zu erstellen.

Der vom Staffelleiter festgelegte Erstellungstermin gilt als verbindlich.

Nach dem vorgegebenen Termin wird diese Spielberechtigungsliste durch den Staf- felleiter fixiert und somit bestätigt.

Nachträge, Veränderungen sowie Nachmeldungen sind dann nur noch durch den Staffelleiter möglich. Diese Änderungswünsche sind beim zuständigen Staffelleiter rechtzeitig vor dem Spiel (Freitag bis 18:00 Uhr – bei Wochentagsspielen am Vortag des Spieltermins bis 18:00 Uhr) schriftlich über das E-Postfach des FSA anzuzei- gen. Nach vorgenommener Prüfung erfolgt die entsprechende Änderung auf der Spielberechtigungsliste, die somit wieder als bestätigt gilt.

Vereine mit mehreren Mannschaften in einer Altersklasse haben für jede Mannschaft eine getrennte Meldung abzugeben.

Ein Mannschaftsverantwortlicher jeder am Spiel beteiligten Mannschaften hat den ESB bis spätestens dreißig Minuten vor Spielbeginn anzufertigen.

Nach der gegenseitigen Spielrechtsprüfung, die anhand der ausgedruckten (farbi- gen) Spielberechtigungsliste mit Foto durchgeführt wird, ist dem Schiedsrichter durch den Heimverein ein ausgedrucktes Exemplar mit den zum Einsatz kommen- den Spielern sowie Auswechselspielern zu überreichen.

Geforderte Unterschriften im elektronischen Spielbericht können nach SR-Freigabe durch Eintragung der Vereinskennung ebenfalls elektronisch fixiert werden.

Auswechslungen und Torschützen sind vom Schiedsrichter nach Spielende einzu- tragen.

Vorkommnisse und alle gezeigten Karten sind von dem betreffenden Vereinsvertre- ter durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen. Nachträgliche Berichte durch den Schiedsrichter sind im Spielbericht anzukündigen.

Die Ergebnismeldung erfolgt im DFBnet (ESB) innerhalb innerhalb von 60 Minuten durch Freigabe des ESB durch den Schiedsrichter. Die Freigabe des ESB durch die Vereine hat am Spieltag bis 23.59 Uhr zu erfolgen.

4.1.  Ersatz ESB und Ergebnissmeldung

Ist die Nutzung des ESB gleich aus welchem Grund nicht möglich, so ist der Spielbe- richt in Schriftform mit dem Ersatzspielbericht zu erstellen.

Bei Ausfall des DFBnet ist der Ersatzspielbericht (siehe Homepage KFV) zu nutzen.

Die Spielberechtigungen der Mannschaft wird dann über den Ausdruck der Spielbe- rechtigungsliste mit Foto nachgewiesen.

Die aktuell bestätigte Spielberechtigungsliste mit Foto muss im Vorfeld des Spiels von einem Mannschaftsverantwortlichen im DFBnet über die Spielberechtigungsliste nach Auswahl der Mannschaft unter dem Punkt „Drucken mit Foto“ farbig ausge- druckt und zum Spiel mitgeführt werden, um die Spielberechtigung jederzeit nach- weisen zu können.

Bei Anfertigung eines Ersatzspielberichtes ist der gastgebende Verein verpflichtet dem Schiedsrichter einen an den Staffelleiter adressierten und frankierten Briefum- schlag zu übergeben. Der Schiedsrichter ist für die unverzügliche Übersendung des ordnungsgemäß ausgefüllten Spielberichtes verantwortlich.

Bei Ausfall des DFBnet, ist das Ergebnis des Spiels per Telefon, SMS, PC oder App durch den Heimverein in das dfbnet zu melden.

Auswechslungen und Torschützen sind vom Schiedsrichter nach Spielenden einzu- tragen. Vorkommnisse und alle gezeigten Karten sind von dem betreffendenVereins- vertreter durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen. Nachträgliche Berichte durch den Schiedsrichter sind im Spielbericht anzukündigen. Verstöße hiergegen können zu einem Einspruch gegen die Spielwertung führen und sportgerichtliche Konse- quenzen für den betroffenen Verein und den Spieler nach sich ziehen.

Stichtage für die Saison 2022/ 2023

A-Junioren: 01.01.2004 und jünger B-Junioren: 01.01.2006

C-Junioren: 01.01.2008         Juniorinnen 01.01.2007

D-Junioren: 01.01.2010         Juniorinnen 01.01.2009

E-Junioren: 01.01.2012         Juniorinnen 01.01.2011

F-Junioren: 01.01.2014         Juniorinnen 01.01.2013

G-Junioren: 01.01.2016         Juniorinnen 01.01.2015

5.  Spielplanung

Alle Spielansetzungen der Spiele im Bereich des KFV Harz sowie die Spiele um den Kreispokal (außer G-Junioren) des Spieljahres werden im DFBnet veröffentlicht und gelten als amtliche Ansetzungen.

4.1  Spieltage

Im Herrenbereich gelten der Sonnabend und Sonntag als reguläre Spieltage. Nach Einigung kann auch der Freitag genutzt werden.

Als Spieltag für die B-, D- und F-Junioren wird der Sonnabend, für die C-, E- und G- Junioren wird der Sonntag festgelegt. An den Wochenenden an der Jugendweihe oder Konfirmation stattfinden und Mannschaften dadurch nicht spielen können wird der Donnerstag davor als Regelspieltag festgelegt (Anstoß 18:00 Uhr).

4.2  Spielfeld

Die Herren und die Altersgruppen A-, B-, und C-Junioren spielen grundsätzlich Großfeld. Bei den B- und C-Junioren wird bei Bedarf ein Spielbetrieb nach „Norwe- ger Modell“ organisiert. Hierzu ist die Meldung von 11er und 9er Mannschaften mög- lich, wobei die 9er Mannschaften auf verkürztem Großfeld spielen. Die D-Junioren spielen auf verkürztem Großfeld, die E-Junioren Halbfeld und die F-Junioren spielen auf Viertelfeld.

Es gelten die Bestimmungen der Spiel- und Jugendordnung des FSA.

4.3  Ballgrößen

Es wird mit folgenden Ballgrößen gespielt:

G-Junioren: Größe 3-4 (290 g) Durchmesser: 19,10 cm / 21,01 cm

F-Junioren: Größe 3-4 (290 g) Durchmesser: 19,10 cm / 21,01 cm

E-Junioren: Größe 4 (290 g/350 g) Durchmesser: 21,01 cm

D-Junioren: Größe 4-5 (350 g) Durchmesser: 21,01 cm / /22,28 cm C-A-Jun: Größe 5 (410 g-450 g)

4.4  Spielbetrieb/ Staffeleinteilung

Über die Art der Durchführung, Staffeleinteilung, Trennung nach Mannschaftsstärken in Staffeln und den sich daraus ergebenden Spielmodus entscheidet der Spiel- bzw. Jugendausschuss nach Eingang der Meldungen.

4.4.1 Herren-Spielbetrieb

Die Harzoberliga spielt in einer Staffel mit 15 Mannschaften.

In der Harzliga wird in 2 Staffeln mit je 12 Mannschaften gespielt.

In der Harzklasse werden 2 Staffeln mit je 8 Mannschaften gebildet. Um den Spielbe- trieb attraktiver zu gestalten, spielen die Harzklassen 3 Runden und kommen somit auf 21 Spieltage.

4.4.2 D-, E- und F-Junioren

Die Mannschaften werden in Vorrundenstaffeln aufgeteilt und werden als 1.Kreis- klasse im DFBnet geführt. Hat ein Verein mehrere Mannschaften in einer AK, werden diese verschiedenen Staffeln zugeordnet. In diesen Staffeln wird in Hin- und Rück- spielen um den Staffelsieg gespielt.

Alle Spiele der Vorrundenstaffeln sind bis zum 31.12. des Spieljahres auszutra- gen. Für nichtausgetragene Spiele wird eine kostenpflichtige Wertung beim Ju- gendsportgericht beantragt. In der zweiten Spielrunde kann jeweils nur eine Mannschaft eines Vereins in die Kreisliga (Meisterrunde) und in der 1.Kreis- klasse aufsteigen bzw. verbleiben.

Die Staffelsieger steigen in die Meisterrunde (Kreisliga) auf, die Zweitplatzierten ver- bleiben in der 1. Kreisklasse (Runde der Zweiten). Beide Staffeln werden jeweils mit sechs Mannschaften starten, bei weniger als sechs Vorrundenstaffeln wird der Mo- dus zum Auffüllen rechtzeitig bekanntgegeben (kann je Altersklasse abweichen und wird vom Jugendausschuss beschlossen). Die weiteren Platzierten werden in der 2. Kreisklasse in Staffeln zusammengefasst (bei Bedarf auch mit 7 oder 8 Mannschaf- ten). In der Meisterrunde (Kreisliga) wird um den Kreismeistertitel gespielt. Die Mannschaften in der 1. und 2. Kreisklasse spielen um die Staffelsiege. In den Staf- feln wird in Hin- und Rückspielen gespielt.

Spielt eine 2. Mannschaft oder weitere in der Kreisliga, ist diese nicht auf- stiegsberechtigt zur Landesliga.

    4.4.3 F-Junioren

    Die Spiele der F-Junioren werden nach den Regeln der Fairplay-Liga durchge- führt. Für alle Mannschaften, die am Ligaspielbetrieb teilnehmen, muss für alle Spie- ler ein gütiger Spielpass vorliegen.

    4.4.4 G-Junioren

    Die Turniere der G-Junioren werden nach den Regeln der Fairplay-Liga durch- geführt. Mit der Meldung einer G-Juniorenmannschaft verpflichtet sich der Verein zur Ausrichtung von mindestens ein Turnier in dieser Altersklasse.

    Die Mannschaftsmeldungen für die G-Juniorenmannschaften ist auf dem Staffeltag der G-Junioren dem Staffelleiter zu übergeben. Die Hallen- und Feldturniere werden auf dem Staffeltag vergeben. Die Kreismeister werden sowohl auf dem Feld als auch in der Halle in Turnierform ermittelt. Die Spielstärke beträgt 1 Torwart und 5 Feldspieler. Abweichend von den Kleinfeldregeln darf der Abstoß auch über die Mit- tellinie gehen. Die Art der Ausführung von Abstößen durch den Torwart und von Freistößen ist den Spielern freigestellt.

    Die G-Junioren spielen auf einem Spielfeld 20×40 Meter. Die Spielzeit beträgt 12 Min. auf dem Feld und 10 Min. in der Halle. Im Pokal wird 2×20 min gespielt. Enden Pokalspiele unentschieden, wird die Entscheidung durch Ausführung von Torschüs- sen von der Strafstoßmarke herbeigeführt. Es gibt keine Verlängerung.

    G-Juniorenspieler benötigen nicht zwingend einen Spielerpass, hier ist die die Vor- lage eines amtlichen Dokumentes (Kopie Geburtsurkunde) ausreichend.

    4.4.5 Fairplay – Regeln

    Die Fair Play Turniere entspannen durch drei einfache Regeln und die Rahmenbe- dingungen rund um das Fußballfeld.

    o gespielt wird ohne Schiedsrichter (lediglich ein Spielleiter eröffnet und beendet das Spiel)

    • Die Spieler/ -innen regeln Verstöße selbständig ohne äußeres Einwirken der Trai- ner und Eltern
    • Die Schiedsrichter-Regel
    • Die Kinder entscheiden selbst und spielen ohne Schiedsrichter o Die Fußballregeln (Tor, Foul, Aus, Hand…) bleiben erhalten

    o können sich die Kinder nicht einigen, obliegt die Entscheidung den Trainern

    • Die Fan-Regel
    • Die Fans halten 15 Meter Abstand zum Spielfeld, wodurch eine direkte Ansprache der Kinder unterbunden wird
    • Die Eltern befinden sich während des Spiels gemeinsam in EINER Fanzone (NICHT direkt am Spielfeldrand, nicht hinterm Tor)
    • Die Eltern unterstützen die Spieler/ -innen > bitte kein Eingreifen in das Spiel bzw. fällen von Entscheidungen für die Spielerinnen
    • Die Kinder können so ihre eigenen Entscheidungen treffen, kreativ sein
    • (gern kann beim 1. Turnier ein Werbefilm zur FAIR-Play-Liga gezeigt werden)
    • Die Trainer-Regel
    • Die Trainer und Ersatzspielerinnen befinden sich während des Spiels gemeinsam in EINER Coachingzone
    • Beide Trainer begleiten das Spiel aus der gemeinsamen Coachingzone
    • Sie verstehen sich als Vorbilder und geben nur die nötigsten Anweisungen

    5.  Spielverlegungen

    Spielverlegungen sind auf der Grundlage von begründeten Anträgen möglich. Voraus- setzung ist, dass sich beide am Spiel beteiligten Vereine geeinigt haben. Die Anträge müssen grundsätzlich zehn Tage vor dem angesetzten Spiel beim zuständigen Staf- felleiter, ausschließlich über das Modul „Spielverlegung Online“ im DFBnet, gestellt werden. Sie sind kostenpflichtig und die Gebühr ist nach Aufforderung durch den KFV zu begleichen. Wird ein Antrag auf Spielverlegung gestellt, ohne dass die Zustimmung des anderen am Spiel beteiligten Vereins beigefügt wurde, ist dieser gegenstandslos. Das Spiel kommt wie angesetzt zur Austragung.

    Jede Änderung des festgelegten Spieltermins, des Austragungsortes oder der An- stoßzeit bedarf der Genehmigung des Staffelleiters. Spielverlegungen und Neuanset- zungen sind den Vereinen spätestens 4 Tage vor dem vorgesehen Termin bekannt zu geben. Spielverlegungen von Spielen der letzten zwei Spieltage der Saison, wel- che die Meisterschafts- bzw. Auf- und Abstiegsspiele beeinflussen, wird grundsätz- lich nicht zugestimmt

    6.  Spielabsagen

    Abteilungen haben grundsätzlich kein Recht ein Spiel abzusagen. Nur der Spiel- bzw. Jugendausschuss ist grundsätzlich berechtigt Spiele, auch kurzfristig, aufgrund äußerer Umstände abzusetzen.

    Bei Unbespielbarkeit der Plätze hat die Heimmannschaft alle Möglichkeiten auszu- schöpfen, um eine Spielabsage zu vermeiden. Bei einem Spiel der ersten Serie ist zu überprüfen ob die Paarung gedreht werden kann. Darüber hinaus ist auch zu prü- fen ob das Spiel z.B. von Sonnabend auf Sonntag verlegt werden kann.

    Der Zeitpunkt der letzten Beurteilung der Bespielbarkeit und der damit eventuell not- wendigen Spielabsage ist auf einen möglichst späten Zeitpunkt zu legen, spätestens jedoch so, dass ein Anreisen der Gastmannschaft und des Schiedsrichters verhin- dert werden kann. Die Absprache mit Staffelleiter oder einem Vertreter des Spiel- bzw. Jugendausschusses ist zwingend notwendig. Die Schiedsrichter müssen an- schließend benachrichtigt werden.

    Sollte trotz aller Bemühungen ein Spielausfall nicht zu vermeiden sein, so sind inner- halb einer Woche die dafür maßgeblichen Gründe durch den verantwortlichen Verein dem Staffelleiter schriftlich nachzuweisen (SpO § 20, Ziffer 12).

    Sollte gegen diese Festlegung verstoßen werden, erfolgt die Eröffnung eines Verfah- rens vor dem Sport- bzw. Jugendsportgericht.

    Bei nicht zu verhindernden Ausfällen verständigt der Verein seinen Gegner und den Staffelleiter, dieser verständigt in der Regel den Schiedsrichter. Ist der Staffelleiter nicht erreichbar ist vom Verein auch der Schiedsrichter bzw. der Ansetzer zu verständigen. Entstehende Schiedsrichterkosten durch verspätetet oder nicht gemachte Absagen trägt der Verein, der für die Absagen verantwortlich  ist.

    7.  Spielberechtigung von Spielern in verschiedenen Mannschaften

    Grundsätzlich wird der Einsatz von Spielern in verschiedenen Mannschaften im § 5 der Spielordnung des FSA geregelt.

    8.  Spielberechtigung von Junioren und Juniorinnen

    Für die Spielberechtigung von Junioren und Juniorinnen im Verein ist § 7 JO zu be- achten

    1. Junioren/Juniorinnen einer unterklassigen Mannschaft können in einer höherklassigen Mannschaft in ihrer Altersklasse ihres Vereins zum Einsatz kommen.
    2. Nach jedem Einsatz eines Spielers in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft der jeweiligen Altersklasse ist ein Mitwirken in einem Pflichtspiel in einer unterklassigen Mannschaft der jeweiligen Altersklasse seines Vereins erst nach einer Schutzfrist von 2 Tagen möglich. In den letzten 4 Spieltagen nach Rahmenterminplan der jeweiligen Altersklassen beträgt die Schutzfrist 10 Tage.

    Als höhere Mannschaften im Sinne dieser Bestimmungen gelten:

    • eine höhere Mannschaft derselben Altersklasse (z.B. B2 in B1)
    • Junioren/Juniorinnen können jeweils in die nächst höherer Altersklasse ihres Vereins eingesetzt werden.

    Beim Wechsel zwischen unterschiedlichen Altersklassen ist der Einsatz in der unteren Altersklasse ohne Wartefrist möglich.

    • Zur Einhaltung der sportlichen Fairness sind in Pflichtspielen unterklassiger Mannschaften nicht mehr als 3 Junioren/Juniorinnen höherklassiger Mannschaften einzusetzen, soweit Spiele auf Kleinfeld und verkürztem Großfeld ausgetragen werden, sind nicht mehr als 2 Junioren/Juniorinnen höherklassiger Mannschaften einzusetzen. Junioren/Juniorinnen gehören zur höherklassigen Mannschaft, wenn sie mindestens 50 % der Pflichtspiele des laufenden Spieljahres in höherklassigen Mannschaften zum Einsatz kamen.
    • Junioren, welche noch nicht das 18. und Juniorinnen, welche noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an einem Kalendertag nur an einem Spiel/Turnier teilnehmen.
    • Ein Tausch von Mannschaften eines Vereins zur 2. Spielrunde der D- E- und F- Junioren ist ausgeschlossen. Spielerwechsel nach JO § 7 möglich.

    9.  Mädchen im Spielbetrieb (JO § 4 Abs. 6 und 8)

    In den Altersklassen der G bis B ist es erlaubt; Mannschaften gemischt aus Junioren und Juniorinnen zu bilden. In diesen Altersklassen können auch Mannschaften der Juniorinnen am Spielbetrieb der Junioren teilnehmen. In den Altersklassen G- bis C- Junioren dürfen Juniorinnen ein Jahr überaltert mitspielen.

    10.  Trikotwerbung

    Werbungen auf der Spielkleidung bzw. Trainingsanzügen sind gestattet und im § 32 der FSA-Spielordnung beschrieben. Sie ist gebührenpflichtig!

    11.  Schiedsrichter

    1. Grundsatz

    Die Trikotfarbe Schwarz ist dem Schiedsrichterteam vorbehalten.

    11.2  Schiedsrichteransetzungen

    Die Ansetzung der Schiedsrichter zu den Pflichtspielen erfolgt durch den Schieds- richterausschuss. Die Spiele der Harzoberliga werden jeweils mit einem Schieds- richterkollektiv angesetzt. In den Harzligen und -klassen, den Frauen und den A- bis C-Junioren leitet jeweils ein Schiedsrichter die Spiele. Der Schiriausschuss behält sich vor, besondere Spiele in diesen Spielklassen ebenfalls mit einem Schiedsrich- terkollektiv zu besetzen. Ebenso werden für alle Hallenmeisterschaften und Pokalfi- nalspiele des Nachwuchses Schiedsrichter angesetzt. Wenn die Kapazitäten an Schiedsrichtern es ermöglichen, werden auch für Spiele im Bereich des Freizeitfuß- balls (inkl. Alt-Herren) Schiedsrichter angesetzt.

    11.3  Schiedsrichteransetzungen im Nachwuchsbereich

    Für alle Spiele der A-, B- und C-Junioren sowie für die Meisterrunden der D-, E- und F-Junioren werden durch den Schiedsrichterausschuss neutrale Schiedsrichter angesetzt. Für die Absicherung der Punkt- und Pokalspiele der D- und E-Junioren ist die platzbauende Mannschaft für die Stellung der Schiedsrichter verantwortlich ¹.

    Bei den Pokalspielen für A,- B- und C-Junioren generell und bei den D- und E-Junio- ren ab dem Halbfinale werden Schiedsrichter durch den Schiedsrichterausschuss angesetzt¹.

    Schiedsrichter müssen bis einschließlich Halbfinale von den Heimmannschaften be- zahlt werden, die Schiedsrichterkosten für die Finalspiele trägt der KFV.

    In den Meisterschaftsspielen trägt der Heimverein die Schiedsrichterkosten.

    Zur Durchführung der Hallenmeisterschaften werden die Schiedsrichter für die Al- tersklassen A- bis E-Junioren angesetzt, die Kosten trägt der KFV.

    Alle Spiele/ Turniere der G-Junioren, alle Spiele der F-Junioren sind nach Fair- play-Regeln durchzuführen.

    ¹ Für alle Schiedsrichter, auch die vom Verein gestellt werden, gilt der § 28 der SpO und die sich daraus ergebenen Aufgaben, Rechte und Pflichten. Werden Schiedsrichter durch die Vereine gestellt, ist dieser nach dem Spiel zwingend im ESB als Schiedsrichter einzutragen.

    Erziehungsmaßnahmen und Wertung gelber, gelb-roter und roter Karten (JO § 18) Strafen sind:

    • die Verwarnung durch gelbe Karte;
    • der Feldverweis auf Zeit (Kleinfeld- D-Junioren u. jünger)
    • der Feldverweis durch gelb-rote Karte (Großfeld)
    • Feldverweis auf Dauer durch rote Karte.

    Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist nicht zulässig.

    11.4  Spiel- und Sonderberichte

    Beim Verwenden des Ersatz ESB ist der Schiedsrichter für die unverzügliche Über- sendung des ordnungsgemäß ausgefüllten Spielberichtes verantwortlich (SpO § 28, 6).

    Der gastgebende Verein ist verpflichtet dem Schiedsrichter einen an den Staffelleiter adressierten und frankierten Briefumschlag zu übergeben.

    Bei Feldverweisen (Roten Karten) und besonderen Vorkommnissen hat der Schieds- richter unverzüglich (bei Freitags– und Samstagsspielen bis Montag 10.00 Uhr – bei Sonntagsspielen bis Dienstag 10.00 Uhr) einen Sonderbericht anzufertigen und die- sen an den zuständigen Staffelbeauftragten zu senden (grundsätzlich im DFBNET hochladen oder per Email ansonsten postalisch).

    11.5  Schiedsrichtergestellung und -anerkennung

    Jeder Verein hat für jede Männer- und Frauenmannschaft, die im Punktspielbetrieb eingeordnet sind sowie die erste A- und B-Juniorenmannschaft je einen einsatzfähi- gen Schiedsrichter zu stellen. Die Zahl erhöht sich auf drei Schiedsrichter für alle Männermannschaften, die ab der Landesklasse aufwärts spielen.

    Als einsatzfähige Schiedsrichter werden Sportkameraden anerkannt, die fristgerecht die vollständig ausgefüllte Bereitschaftserklärung eingereicht haben, im laufenden Spieljahr mindestens 15 durch den zuständigen Schiedsrichterausschuss/Ansetzer angesetzte Einsätze als Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistent oder Beobachter wahrgenommen haben (siehe § 13 Abs. 6 SpO FSA).

    Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden, an mindestens fünf auf KFV-Ebene stattfindenden Lehrabenden teilzunehmen und sich durch sport- liches Training leistungsfähig zu halten (siehe § 5 Schiedsrichterordnung FSA).

    Wurde die notwendige Zahl an einsatzfähigen Schiedsrichtern nicht benannt oder im Laufe des Spieljahres unterschritten bzw. die geforderte Zahl von 15 Einsätzen und 5 Schulungen nicht erreicht, können durch den Schiedsrichterausschuss des KFV die Kreissportgerichte angerufen werden (siehe § 13 Abs. 7 SpO FSA).

    Die Vereine tragen die Verantwortung für ihre Schiedsrichter. Ein Vereinswechsel innerhalb der Saison ist ausgeschlossen.

    11.6  Spesenordnung

    Die Spesen für Schiedsrichter und andere am Spiel Beteiligte ist grundsätzlich und verbindlich im § 15 der FSA – Finanz- und Wirtschaftsordnung geregelt.

    11.6.1      Freundschaftsspiele

    Die Abrechnung erfolgt nach der Spielklasse der Heimmannschaft.

    11.6.2      Schiedsrichterpaten

    Ergänzend zur FSA-Finanz- und Wirtschaftsordnung erhalten Schiedsrichterpaten in alle Klassen auf Kreisebene                                                                20,00 €

    11.6.3. Schiedsrichterentschädigung bei Spielausfall

    Bei Spielausfällen ist die halbe Entschädigung abzurechnen.

    11.6.4 Entschädigung bei Turnieren

    Für den Bereich des KFV Harz gelten folgende Entschädigungsregelungen:

    Turnierdauer bis 4 Stunden20,00 €
    Turnierdauer über 4 bis 6 Stunden25,00 €
    Turnierdauer über 6 Stunden40,00 €

    Turniere, die nacheinander am gleichen Ort stattfinden gelten als ein Turnier, wobei deren Länge addiert wird.

    11.7    Schiedsrichterneuausbildung

    Interessenten für eine Schiedsrichterneuausbildung sind sofort und jederzeit an den Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses oder an den Kreislehrwart zu geben. Termine für die Ausbildungslehrgänge werden über die Internetseite des KFH Harz unter ww w. harzfussball.d e bekannt gegeben bzw. werden die angemeldeten Sportkameraden direkt informiert.

    11.8    Schiedsrichterfortbildung

    Die Termine und Themen der Schiedsrichterfortbildung werden über die Internet- seite des KFV Harz unter www.harzfussball.de bekannt gegeben.

    11.9     Schulung zur Leitung von Spielen in der Halle

    Die Termine für die Schulung zur Leitung von Hallenfußballturnieren bzw. Futsal- Turnieren werden über die Internetseite des KFH harz unter www.harzfussball.de bekannt gegeben.

    2. Fahrtkosten für alle Bereiche (auch bei Spielausfällen)

    Bei Schiedsrichtern mit Wohnort am Veranstaltungsort sind keine Fahrtkosten mög- lich. Die Anreise zu einem Spiel erfolgt grundsätzlich mit einem Kraftwagen, es sei denn die getrennte Anreise ist wirtschaftlicher. Verantwortlich für die Anreise des SR- Teams ist der Schiedsrichter der Begegnung.

    Kilometergeld                                                0,30 €

    13.  Mannschaftsbeiträge

    Laut Finanzordnung des KFV, hat jeder Verein entsprechend seiner Klassenzugehö- rigkeit, einen jährlichen (Saison-)Mannschaftsbeitrag an den KFV für jede gemeldete Mannschaft (Männer) im Spielbetrieb des KFV Harz zu entrichten.

    Der Mannschaftsbeitrag beinhaltet: Startgebühr für Männer bzw. Frauen

    Spielabgaben für Pflicht- und Freundschaftsspiele Sicherstellung des gesamten Spielbetriebs

    Die Beiträge sind nach Aufforderung auf das in der Rechnung benannte Konto des KFV einzuzahlen. Erfolgt keine fristgerechte Einzahlung spielt die gemeldete Mann- schaft unberechtigt und der Sachverhalt wird dem Sportgericht zur Bearbeitung übergeben.

    Für den gesamten Nachwuchsbereich werden keine Mannschaftsbeiträge erhoben.

    14.  Hinweis zum Gesundheitsschutz

    Piercings und anderer Schmuck müssen vor jedem Spiel abgenommen werden.

    15.  Ordnung und Sicherheit

    Die Platzvereine sind verpflichtet, für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit auf ihren Plätzen alle notwendigen Maßnahmen zu treffen. Ferner ist der Platzverein verpflichtet, deutlich kenntlich gemachte Ordner (in auffälligen Westen) in einer Zahl zu stellen, die die Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit dem Spiel gewährleisten. Gegebenenfalls ist Polizeischutz anzufordern.

    Die Gastmannschaft trägt für ihre Anhänger in vollem Umfang Mitverantwortung. Vor dem Spiel ist durch den Heim- bzw. ausrichtenden Verein dem Schiedsrichter ein ausgefülltes Ordnerbuch vorzulegen, welches vom Verantwortlichen und von je- dem Ordner unterschrieben sein muss. Der Gewährleistung von Ordnung und Si- cherheit auf unseren Sportplätzen ist noch größere Beachtung zu schenken als bis- her. Für alle Vereine sind die Regelungen der Spielordnung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt verbindlich. Der § 24 SpO beschreibt die Aufgaben sowohl der Heim- als auch der Gastmannschaften.

    In diesem Zusammenhang wird energisch darauf hingewiesen, dass Glasflaschen und Gläser am Spielfeldrand nicht gestattet sind. Das trifft für die Mannschaftsbe- treuer ebenso wie für die Zuschauer zu.

    Der Verkauf von Getränken ist mit den Sicherheitserfordernissen abzustimmen. Es wird der Ausschank von Getränken in Papp- bzw. Plastebechern empfohlen.

    16.  Sportliches Verhalten (SpO §25)

    1. Während der Ausübung des Sports wird von allen Beteiligten sportliches Verhalten verlangt.
    2. Verstöße gegen den Grundsatz sportlichen Verhaltens können neben den vom Schiedsrichter zu verhängenden Spielstrafen durch die zuständigen Organe oder durch die zuständigen Sportgerichte geahndet werden.
    • Jede Mannschaft muss einen Spielführer benennen, der mit einer sichtbaren Armbinde deutlich zu kennzeichnen ist. Bei vorzeitigem Ausscheiden ist ein Vertreter zu benennen.

    Nur der Spielführer ist berechtigt, unter Wahrung der Autorität des Schiedsrichters, ihn über getroffene Entscheidungen zu befragen. Die Vereine haben darauf einzu- wirken, dass möglichst besonnene und zuverlässige Spieler zu Spielführern ernannt werden.

    17.  Ordnungsdienst

    Jede Heimmannschaft hat entsprechend der Rahmenrichtlinie für Ordnungs- dienste für die Sicherheit aller Beteiligten Rechnung zu tragen. Zuwiderhandlungen ziehen ein Verfahren beim Jugendsportgericht nach sich. Ein Nachweis über den Einsatz des Ordnungsdienstes ist für den Veranstalter Pflicht.

    Ein Nachweis des Einsatzes von Ordner ist für das gesamte Spieljahr nachzuwei- sen.

    Jeder der am Spiel beteiligten Vereine hat bei unsportlichen Verhaltensweisen seiner Zuschauer Eltern und Fans sofort einzuschreiten und gegebenenfalls diese vom Platz zu verweisen. Ein entsprechender Bericht ist dem Staffelleiter zu übersenden.

    18.  Freundschaftsspiele und Turniere

    Die Durchführung von Freundschaftsspielen und Turnieren sind gemäß der SpO § 27 der spielleitenden Stelle meldepflichtig und werden in das DFBnet eingetragen.

    Grundsätzlich ist bei der Beteiligung von höherklassigen Mannschaften (Teams ab Landesklasse) ein SR-Team anzusetzen. Haben Vereine Wünsche zur SR- Ansetzung, so sind diese gleichzeitig mit der Anmeldung des Spiels anzugeben. Ob diese Wünsche berücksichtigt werden, bleibt dem SR-Ansetzer nach ggfs.

    Rücksprachen mit dem FSA und NOFV, vorbehalten. Die Vereine sollen nur SR melden, die bereits im Vorfeld ihre Zusage zum Spiel gegeben haben. Geben Vereine keinen SR-Wunsch an, so setzt der SR-Ansetzer einen bzw. die Schiedsrichter an. Entsprechend unserer Satzung ist es allen Mannschaften untersagt, Spiele, Hallenturniere im Nachwuchs- sowie Herrenbereich gegen Mannschaften auszutragen, die nicht Mitglied des Fußballverbandes Sachsen- Anhalt bzw. eines anderen Verbandes des DFB sind.

    19.  Hallenmeisterschaften der Herren

    Alle Spiele im Rahmen der Hallenmeisterschaften werden nach der Hallenspielord- nung des NOFV und des FSA bzw. der Konkretisierung des KFV Harz gespielt. Die Vereine haben die Möglichkeit Herren-Mannschaften für Hallenmeisterschaften im Fußball und Futsal zu melden. Mit der abgegebenen Meldung sind sie zur Teilnahme verpflichtet. Die Startgebühren sind in der Finanzordnung des KFV Harz geregelt und müssen fristgerecht eingezahlt werden.

    Die Schiedsrichter werden vom Schiedsrichterausschuss des KFV Harz gestellt.  Bälle zur Austragung des Turniers, Pokale und Urkunden werden vom KFV zur Verfü- gung gestellt. Die konkrete Ausschreibung der Hallenmeisterschaften erfolgt in Ergän- zung dieser Ausschreibung.

    20.  Hallenkreismeisterschaften des Nachwuchses

    Die Hallenkreismeisterschaften (Fußball/ Futsal) sind für alle Mannschaften des KFV Harz die am Spielbetrieb teilnehmen eine Pflichtveranstaltung. Mannschaften, die nicht am Spielbetrieb teilnehmen sind für die Halle nicht startberechtigt.

    1. Alle Mannschaften ab Landesliga spielen generell Futsal
      1. G-, F- und E-Junioren spielen generell Fußball
      1. Alle Kreismannschaften der D-, C- und B-Junioren spielen generell Fußball und können zusätzlich beim Futsal starten

    Der Modus, die genauen Termine und Spielpläne werden rechtzeitig auf der Internet- seite Harzfussball.de bekanntgegeben.

    21.  Pokalspiele im Herrenbereich

    In Abweichung von § 14 Abs. 4b SpO nehmen alle startberechtigten Mannschaften am Pokalwettbewerb des KFV Harz teil. Für die Durchführung der Pokalspiele kann der Kreisfachverband entsprechend § 13 Abs. 5 eigene Festlegungen treffen.

    Die Termine sind dem Rahmenterminplan zu entnehmen. Pokalspiele können nicht verlegt werden. Sie sind zwingend an dem angesetzten Wochenende zu spielen. Die Nichteinhaltung dieser Regelung führt zum Ausschluss aus dem Pokal-Wettbewerb. Die Auslosungen erfolgen öffentlich. Unterklassige Mannschaften haben bis ein- schließlich Halbfinale Heimrecht.

    Vereine können sich bis zum 01.03. des laufenden Spieljahres beim Spielausschuss- vorsitzenden für die Austragung von Pokalendspielen schriftlich bewerben. Die Ab- rechnung der Endspiele erfolgt entsprechend der Finanzordnung des KFV Harz.

    Sind im Viertelfinale eines Pokalwettbewerbs noch zwei Mannschaften eines Vereins vertreten, so bestreiten diese Mannschaften eines der Viertelfinalspiele.

    Die Pokalspiele im KFV Harz werden in 2 Wettbewerbe aufgeteilt.

    21.1  1 Kreispokal des Landrats

    Die Mannschaften der FSA-Landesklasse und KFV-Harzoberliga spielen um den

    „Kreispokal des Landrats“. Diese Pokalrunde endet mit einem Endspiel. Der Sieger, sofern es eine erste Mannschaft ist, qualifiziert sich für den Pokalwettbewerb des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt der darauffolgenden Saison. Eine zweite Mann- schaft hat kein Startrecht für den Landespokal. Ist der Sieger des Kreispokals des Landrats bereits als Aufsteiger zur Landesliga für den Landespokal qualifiziert oder keine erste Mannschaft nimmt der Finalist am Landespokal teil. In jedem anderen Fall trifft das Präsidium eine abschließende Entscheidung.

    21.2  2 Hasseröder Pokal

    Die Mannschaften der Harzligen und Harzklassen des KFV Harz spielen um den

    „Hasseröder-Pokal“. Dieser Wettbewerb endet mit einem Endspiel.

    Der Sieger dieses Endspiels qualifiziert sich grundsätzlich für den „Kreispokal des Landrats“ der nächsten Saison. Da der Start nur in einem Pokalwettbewerb möglich ist, bekommt der Sieger ein Wahlrecht eingeräumt, in welchem Wettbewerb (Hasseröder Pokal oder Pokal des Landrats) er in der folgenden Saison starten möchte.

    Ist der Sieger des Hasseröder Pokals bereits als Aufsteiger zur Harzoberliga für den Pokal des Landrats qualifiziert, geht das Start- und Wahlrecht auf den Finalisten über. In jedem anderen Fall trifft das Präsidium eine abschließende Entscheidung.

    22.  Kreispokal im Nachwuchs

    An den Kreispokalspielen nehmen alle Mannschaften aller Altersgruppen. Mannschaften, die nicht am Spielbetrieb teilnehmen sind für den Kreispokal nicht startberechtigt.

    Alle Pokalspiele sind zwingend innerhalb von 10 Tagen nach den im Rahmen- terminplan vorgesehenen Termin durchzuführen, danach erfolgt eine kosten- pflichtige Wertung durch das Sportgericht.

    Die unterklassigen Mannschaften haben in allen Runden Heimrecht, auch bei den F- bis D-Junioren mit Beginn der Spielklasseneinteilung zur 2. Spielrunde.

    Sind im Viertelfinale eines Pokalwettbewerbs noch zwei Mannschaften eines Ver- eins, so bestreiten diese Mannschaften eines der Viertelfinalspiele.

    Die Kreispokalsieger sollen möglichst auf neutralem Platz ermittelt werden. 2 Pokal- spiele werden als Vorspiele vor den Pokalendspielen der Herren durchgeführt. Die anderen Pokalspiele werden an einem „Tag der Pokalendspiele“ an einem Ort durchgeführt. Vereine können sich bis zum 01.05. für die Ausrichtung bewerben.

    Liegen keine Bewerbungen vor entscheidet das Los bei gleichklassigen Mannschaf- ten über das Heimrecht, ansonsten hat die unterklassige Mannschaft Heimrecht.

    23.  Auf- und Abstiegsregelungen im Herrenbereich

    Die Harzoberliga spielt mit 15 Mannschaften. Die Harzligen spielen mit 12, die Harz- klassen mit 8 Mannschaften. Über die Zuordnung der Harzligen und Harzklassen entscheidet der Spielausschuss bzw. das Präsidium des KFV Harz.

    23.1 Harzoberliga

    • Die Mannschaft, welche nach Abschluss der Meisterschaft den Platz 1 der Harzoberliga belegt, steigt in die Landesklasse auf. Sollte kein bzw. ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht vorliegen, so kann die nächst platzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft (bis Platz 3) aufsteigen.

    Mannschaften die auf ihr Aufstiegsrecht verzichten wollen, haben dieses bis zum 31.05.2023 schriftlich beim Spielausschuss anzuzeigen. Gleiches gilt bei gewünsch- ter Herabstufung in eine tiefere Spielklasse.

    Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.

    • Steigt aus der Landesklasse keine Mannschaften ab, steigt die Mannschaft, welche nach Abschluss der Meisterschaft die Plätze 14 und 15 der Harzoberliga be- legen, in die Harzliga ab.
      • Steigt aus der Landesklasse 1 Mannschaft ab, steigen die Mannschaften, wel- che nach Abschluss der Meisterschaft die Plätze 13, 14 und 15 der Harzoberliga be- legen, in die Harzliga ab.
      • Steigen aus der Landesklasse 2 Mannschaften ab, steigen die Mannschaften, welche nach Abschluss der Meisterschaft die Plätze 12, 13, 14 und 15 der Harzober- liga belegen, in die Harzliga ab.
      • Über die Zuordnung der Absteiger und Einteilung der Harzligen entscheidet der Spielausschuss. Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entschei- dung.

    23.2 Harzligen

    • Die Mannschaften der zwei Harzligen die nach Abschluss der Meisterschaft den 1. Platz belegen, steigen in die Harzoberliga auf, wenn eine Aufstiegsberechti- gung vorliegt. Sollte bei einer Mannschaft kein bzw. ein Verzicht auf das Aufstiegs- recht vorliegen, so kann die nächstplatzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft (bis Platz 3) aufsteigen.

    Mannschaften die auf ihr Aufstiegsrecht verzichten wollen, haben dies bis zum 31.05.2023 schriftlich beim Spielausschuss anzuzeigen. Gleiches gilt bei gewünsch- ter Herabstufung in eine tiefere Spielklasse.

    Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.

    • Aus den Harzligen steigen die Tabellenletzten, also die Mannschaften, welche nach Abschluss der Meisterschaft den Platz 12 in der Harzliga belegen, in die Harz- klasse ab.
    • Über die Zuordnung und Einteilung der Harzligen und -klassen entscheidet der Spielausschuss. Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entschei- dung.

    23.3 Harzklassen

    • Die Mannschaften der beiden Harzklassen die nach Abschluss der Meister- schaft den 1. Platz belegen steigen in die Harzliga auf wenn eine Aufstiegsberechti- gung vorliegt. Sollte bei einer Mannschaft kein bzw. ein Verzicht auf das Aufstiegs- recht vorliegen, so kann die nächst platzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft (bis Platz 3) aufsteigen. Mannschaften, die auf ihr Aufstiegsrecht verzichten wollen, ha- ben dieses bis 31.05.2023 schriftlich beim Spielausschuss anzuzeigen.

    Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.

    • Die Anzahl der Staffeln in der Harzklasse bzw. die Spielstärke in den Staffeln richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften und wird nach territoria- len Gesichtspunkten vorgenommen. Im Bedarfsfall sind vor dem Hintergrund eines interessanten Spielbetriebs und in Abstimmung mit den Vereinen zusätzliche Auf- steiger zu den Harzligen möglich. Über die Zuordnung und Einteilung der Harzligen und -klassen entscheidet der Spielausschuss.

    23.4  4 Regelung für 2. und 3. Mannschaften

    Jeder Verein kann eine, für die entsprechende Spielklasse qualifizierte Mannschaft zu den Pflichtspielen melden. Diese Mannschaften sind danach zur Teilnahme an den Spielen verpflichtet. Die Ausnahme bilden die Harzklassen. Bei dieser Spiel- klasse kann ein Verein 2 Mannschaften stellen, die unterschiedlichen Staffeln zuge- ordnet werden.

    Vor der Meisterschaft muss die aufstiegsberechtigte Mannschaft gemeldet werden. Steigt die erste Mannschaft eines Vereins aus der Landesklasse oder Harzoberliga ab, dessen II. Mannschaft der Harzoberliga bzw. Harzliga zugehörig und nicht sport- lich abgestiegen ist, gilt sie als Absteiger. Die Anzahl der sportlich abgestiegenen Mannschaften verringert sich entsprechend. Die Regelung gilt ebenso für das Ver- hältnis 2. Mannschaft zu 3. Mannschaft.

    23.5  5 Besondere Situationen

    In allen Fällen, die durch übergeordnete Festlegungen in den Gremien des FSA ent- stehen, entscheidet das Präsidium des KFV Harz über die notwendigen Maßnah- men.

    • Aufstiegsrecht zur Landesliga im Nachwuchsbereich Die Kreismeister bei den B- bis D-Junioren steigen in die Landesliga auf. Bei den C-Junioren sind nur 11er Mannschaften aufstiegsberechtigt

    Verzichtet der Kreismeister kann der KFV eine andere Mannschaft als Aufsteiger melden. Über eventuelle Aufstiegsspiele entscheidet der Landesjugendausschuss. Mannschaften, die aufsteigen möchten, haben dies bis zum 01.06. dem Vorsitzen- den des Jugendausschusses des KFV Harz schriftlich mitzuteilen.

    25.  Spielgemeinschaften

    • ielgemeinschaften im Herrenbereich

    Entsprechend § 13 Abs. 4 der SpO sind Spielgemeinschaften im Spielbetrieb der Kreisfachverbände möglich. Für die Bildung und Führung von Spielgemeinschaften gelten die Regelungen des KFV Harz, die auf der Internetseite des KFV Harz unter www.harzfussball.de einzusehen sind.

    Bei der Bildung von Spielgemeinschaften sind folgende Grundsätze zu beachten:

    1. Wo die örtlichen Verhältnisse es notwendig erscheinen lassen, können durch die vorliegenden Bestimmungen Spielgemeinschaften im Zuständigkeitsbereich des KFV Harz zugelassen werden.
    2. Spielgemeinschaften können und dürfen nicht zum Zwecke der Leistungssteige- rung gebildet werden. Die Bildung einer Spielgemeinschaft muss mit dem Erhalt der Spielfähigkeit von Vereinen begründet sein.
    3. Eine Teilnahme am Spielbetrieb auf Landesebene (FSA) und in der Harzoberliga ist unzulässig.

    25.2.  ielgemeinschaften im Nachwuchs

    Gemäß dem § 12 der Jugendordnung können zur Aufrechterhaltung des Nach- wuchsspielbetriebes in allen Altersklassen der Junioren/Juniorinnen Spielgemein- schaften gebildet werden. Eine Antragsstellung hierzu ist zwingend (siehe dazu § 12 der JO). Spielgemeinschaften haben kein Aufstiegsrecht in die NOFV Regional- liga.

    Eine Spielgemeinschaft umfasst immer die gesamte Altersklasse des Vereins.

    Auf Grund der Programmierung im dfbnet darf der Name der Spielgemeinschaft max. 30 Buchstaben betragen.

    26.  Zweitspielrecht Herren

    Ein Zweitspielrecht kann auf Antrag für Studenten, Auszubildende, Wehr- und Frei- willigendienstleistende, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen unter Beibehaltung ihrer bereits für den Stammverein bestehenden Spielberechtigung zu- sätzlich erteilt werden

    –     Regelungen nach § 5a der Spielordnung

    27.  Zweitspielrecht Jugend

    Junioren/Juniorinnen können ein Zweitspielrecht für eine Mannschaft in ihrem Geschlecht in einem anderen Verein in Sachsen-Anhalt erwerben,

    ➔  wenn sie in ihrem Stammverein in ihrer Altersklasse keine Spielmöglich-

    keit haben

    ➔  wenn ein begründeter wechselnder Aufenthaltsort (z.B. wegen ge-

    trenntlebender Eltern, Internat-Aufenthalt, Ausbildung oder ähnliches) vorliegt

    ➔  Regelungen nach §6b der Jugendordnung

    28.  Gastspielerlaubnis gemäß § 6a der Jugendordnung

    In Freundschaftsspielen (keine Turniere) von Junioren/Juniorinnen können auf An- trag eines Vereins Gastspieler/-innen eingesetzt werden.

    Die Gastspielerlaubnis ist mit dem Formular Gastspielerlaubnis für Junio- ren/Juniorinnen beim zuständige Staffelleiter des Vereins vor dem Freund- schaftsspiel zu beantragen.

    29.  Wechselspieler

    Ein Verein kann vor Beginn des Spieles bis zu 7 Auswechselspieler nominieren, die auf dem Spielberichtsbogen vor dem Spiel zur Eintragung kommen müssen. Für den Einsatz dieser Spieler trägt der Verein selbst die Verantwortung.

    Von diesen können

    • im Herrenbereich und den A-, B- und C-Junioren 5 Spieler eingewechselt werden.
    • bei den G- bis D-Junioren können 7 Spieler eingewechselt werden
    • Eine zusätzliche Auswechslung im Falle einer Verlängerung im Pokalspiel ist nicht möglich.

    Im Nachwuchsbereich ist im Punktspielbetrieb (bis maximal Landesliga) und im Kreispokal ein mehrmaliges Ein- und Auswechseln bei Spielunterbrechung gestat- tet.

    30.  Kostenregelung

    Bei allen Pflichtspielen tragen die Vereine die Kosten. Die Schiedsrichterkosten trägt der gastgebende Verein.

    31.  Proteste und Einsprüche

    Proteste, Einsprüche sowie Fristen und Gebühren regeln die Ordnungen des FSA.

    32.  Ordnungsstrafen:

    Verwaltungsentscheide (z.B. fehlende Spielermeldung; Nachmeldungen, mangelnde Spielberichte usw.) werden durch die Staffelleiter ausgesprochen, dabei wird eine Schreibpauschale von 1,50 Euro erhoben. RuVO § 45b

    33.  Kunstrasenplätze

    Die generelle Nutzung von Kunstrasenplätzen als Haupt- oder Ausweichplatz ist ge- stattet. Der Mannschaftsmeldung ist beizufügen, mit welchem Schuhwerk auf dem Kunstrasen gespielt werden darf (siehe SpO § 30, Ziffer 2)

    34. Post

    Der gesamte Postverkehr elektronisch über Email erledigen. Die Zustellung der Post erfolgt ausschließlich über den elektronischen Verteiler des Verbandes.

    35.  Auswahlspiele des DFB, FSA und KFV

    1. der Verein, der ein Junior/ eine Juniorin für Auswahlspiele oder Lehrgänge abstel- len muss, kann für die Mannschaft, für die er/sie fest gespielt ist, die Verlegung eines angesetzten Pflichtspieles schriftlich beim Verwaltungsorgan (Staffelleiter) beantra- gen. Dieser Antrag hat unverzüglich nach Erhalt der Einladung zu erfolgen, aus orga- nisatorischen Gründen gilt dies nicht für Hallenmeisterschaften.
    2. Junioren/Juniorinnen, die einer Einladung zu Auswahl -und Sichtungsaufgaben ohne anerkannte Entschuldigung nicht Folge leisten, sind bis zur Klärung durch den zuständigen Jugendausschuss des KFV bzw. FSA automatisch vorgesperrt.
    3. Wegen der Einladung von Junioren/Juniorinnen zu Auswahlaufgaben darf ein Männer– bzw. Frauenspiel nicht abgesetzt werden.
    • Junioren/Juniorinnen in Wartefrist (Vereinswechsel) können an Auswahlaufgaben teilnehmen. Während einer Sperrfrist ist dies nicht gestattet.

    Alle genannten Termine sind Pflichttermine, die Nichteinhaltung dieser Forde- rungen ist ein Ordnungsvergehen, das durch einen Verwaltungsentscheid (RuVO §45b) geahndet wird.

    • Sonderregelungen für die Spielzeit 2022/2023
      • Durchführung der Spiele – Ansetzungen

    Bei den Ansetzungen durch den zuständigen Staffelleiter ist das übergeordnete Verbandsinteresse zur Durchführung und sportlichen Beendigung des Spielbetrie- bes stets vorrangig.

    Der zuständige Staffelleiter einer Spielklasse kann hierzu auch Spiele unter Abwei- chen vom Rahmenterminplan und Regelspieltag auch an Wochentagen ansetzen.  Er kann auch Spiele in zeitlich kurzer Reihenfolge unter Abweichen vom Rahmenter- minplan und den sonst üblichen zeitlichen Mindestabständen von 72 Stunden zwi- schen zwei Spielen einer Mannschaft ansetzen. Die Entscheidung des zuständigen Spieleiters ist endgültig. Entgegenstehende Regelungen sind unbeachtlich.

    Der zuständige Staffelleiter einer Spielklasse oder eines Wettbewerbes kann ein Spiel auch örtlich und zeitlich verlegen, wenn dies aus übergeordneten Verbandsin- teresse zur Durchführung des Spielbetriebes, insbesondere zur Gewährleistung und Durchsetzung hygienischer Standards zur Pandemiebekämpfung oder in Anbetracht behördlicher Verfügungen (z.B. Lockdown) oder anderer rechtlicher Vorschriften für die Durchführung des Spielbetriebes notwendig ist oder wenn durch einen Verein nachprüfbar dargelegte Gründe einer umfangreichen Kostenersparnis dies gerecht- fertigt erscheinen lassen.

    Es können insbesondere auch ein Tausch des Heimrechtes festgelegt und Spiele in anderen als den gemeldeten Spielstätten angesetzt werden.

    Die Vereine können hierfür geeignete Spielstätten benennen, unbeschadet der Zuständigkeit des zuständigen Staffelleiters der jeweiligen Spielklasse für die Auswahl.

    Die betroffenen Vereine sollen mindestens 48 Stunden vorher informiert werden. Die Entscheidung des zuständigen Spielleiters ist endgültig. Entgegenstehende Regelungen sind unbeachtlich.

    36.2  Testpflicht

    Wenn die Vorschriften der entsprechenden Ämter einen Corona-Test für Spie- ler und Offizielle, die am Spiel beteiligt sind, vorsehen, dann sind Mannschaf- ten (Heim/Gast) für den Nachweis der Testung (3xG) ihrer eigenen Spieler und Offiziellen verantwortlich. Der Vereinsverantwortliche oder die Spieler/Offiziel- len selbst bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Aussagen auf der Liste.

    Ist ein Test für Schiedsrichter notwendig, die nicht vollständig geimpft bzw. ge- nesen sind, ist der Schiedsrichter für sich und seine Assistenten selbst verant- wortlich, den Nachweis der Testung zu erbringen (Kosten können nicht geltend gemacht werden).

    Die Gastmannschaft und die Schiedsrichter übergeben die Liste dem Verantwortli- chen der Heimmannschaft zur Dokumentation. Entsprechend der Verfügungslage wird diese vollständige Dokumentation (Heim/Gast/SR) über den entsprechenden Zeitraum aufbewahrt

    36.3  Wertung der Wettbewerbe

    Meisterschaftsspiele werden nach Punkten, entsprechend § 14, Ziffer 1a, b der Spielordnung des FSA gewertet. Es ist für jede Staffel eine Tabelle zu führen, die am Ende des Spieljahres bekannt zu geben ist. Und die Grundlage für den Auf- und Ab- stieg bildet. Sieger (Meister) in ihrer Staffel ist die Mannschaft, die die meisten Punkte Gewinnpunkte erzielt hat. Absteiger sind in der Regel die Mannschaften, die die wenigsten Punkte erzielt haben und einen Tabellenplatz entsprechend der Auf- und Abstiegsregel belegen.

    Muss das Spieljahr aufgrund höherer Gewalt oder nicht vorhersehbarer und nicht beinflussbarer Ereignisse vorzeitig beendet werden, so ist eine Wertung der Saison nur vorzunehmen, wenn in den einzelnen Spielklassestaffeln mindestens 50% der Meisterschaftsspiele ausgetragen bzw. durch die Sportgerichte gewertet wurden:

    1. im Fall der gleichen Anzahl gewerteter Meisterschaftsspiele (mind. 50%) aller Mannschaften in einer Spielklasse die meisten Punkte er- zielt hat bzw.
    • im Fall einer ungleichen Anzahl, mindestens jedoch 50% gewerteter Meis- terschaftsspiele den höchsten Punktquotienten erzielt hat. Der Punktquoti- ent einer Mannschaft wird ermittelt, indem die zum Zeitpunkt der Beendi- gung des Spieljahres erzielten Punkte durch die Anzahl der bis dahin aus- getragene Spiele geteilt werden.

    Ist der Punktquotient gleich, werden nachstehende Kriterien in der aufgeführten Rei- henfolge zur

    Ermittlung der Platzierung herangezogen:

    1.  Finanzielle Angelegenheiten

    Für alle finanziellen Angelegenheiten bildet die Finanz-und Wirtschaftsordnung des FSA sowie die Finanzordnung des KFV die Grundlage. Als Ansprechpartner steht der Schatzmeister zur Verfügung. Sämtliche Überweisungen an den Kreisfachverband Fußball Harz sind auf das nachstehend aufgeführte Konto vorzunehmen:

    Harzsparkasse

    IBAN                DE58 8105 2000 0300 0025 80

    Achtung! Bei allen Überweisungen sind unbedingt die Rechnungs-, Verhandlungs-, Verwaltungsvorgangsnummern oder die Codierungen anzugeben, die hinter den Ab- teilungen im Ansetzungsheft stehen, anzugeben.

    2.  Spielbetrieb des KFV Harz

    Alle Fußballspiele im Bereich des Kreisfachverbandes Fußball Harz werden auf der Grundlage der gültigen Satzung und Ordnungen des FSA durchgeführt.

    Darüber hinaus sind Anweisungen und Hinweise der spielleitenden Stelle (VJA) und den amtlichen Mitteilungen verbindlich.

    Für die Durchführung aller zur Austragung kommenden Pflichtspiele finden

    • die gültige Satzung
    • alle Ordnungen des FSA
    • die amtlichen Mitteilungen des FSA
    • die Anweisungen des Staffelleiters
    • die Rahmenrichtlinien für Ordnungsdienste
    • Regelwerk des FSA für Klein- und Großfeldspiele
    • sowie nachfolgende Ausschreibungen Anwendung.

    3.  Mannschaftsmeldungen

    Mannschaftsmeldungen sind bis 30.06. online im DFBnet zu erstellen.

    Unabhängig dieser Meldung ist jeder Verein verpflichtet, der spielleitenden Stelle bis zum 31.05. zu melden, wenn er eine Mannschaft vom Spielbetrieb des Folgespieljah- res zurückzieht, die Versetzung in eine tiefere Spielklasse beantragen möchte oder auf sein Aufstiegsrecht verzichtet.

    4.  Spielbericht

    Für alle Mannschaften im Herren- und Nachwuchsbereich (außer G) ist die Nutzung des elektronischen Spielberichtes zwingend. Voraussetzung für die Spielberechti- gung ist, dass die Spieler auf einer vom zuständigen Staffelleiter bestätigten Spielbe- rechtigungsliste mit einem Foto des Spielers aufgeführt sind.

    Diese Spielberechtigungsliste hat der Verein zuvor nach Aufforderung durch den zu- ständigen Staffelleiter elektronisch im DFBnet zu erstellen.

    Der vom Staffelleiter festgelegte Erstellungstermin gilt als verbindlich.

    Nach dem vorgegebenen Termin wird diese Spielberechtigungsliste durch den Staf- felleiter fixiert und somit bestätigt.

    Nachträge, Veränderungen sowie Nachmeldungen sind dann nur noch durch den Staffelleiter möglich. Diese Änderungswünsche sind beim zuständigen Staffelleiter rechtzeitig vor dem Spiel (Freitag bis 18:00 Uhr – bei Wochentagsspielen am Vortag des Spieltermins bis 18:00 Uhr) schriftlich über das E-Postfach des FSA anzuzei- gen. Nach vorgenommener Prüfung erfolgt die entsprechende Änderung auf der Spielberechtigungsliste, die somit wieder als bestätigt gilt.

    Vereine mit mehreren Mannschaften in einer Altersklasse haben für jede Mannschaft eine getrennte Meldung abzugeben.

    Ein Mannschaftsverantwortlicher jeder am Spiel beteiligten Mannschaften hat den ESB bis spätestens dreißig Minuten vor Spielbeginn anzufertigen.

    Nach der gegenseitigen Spielrechtsprüfung, die anhand der ausgedruckten (farbi- gen) Spielberechtigungsliste mit Foto durchgeführt wird, ist dem Schiedsrichter durch den Heimverein ein ausgedrucktes Exemplar mit den zum Einsatz kommen- den Spielern sowie Auswechselspielern zu überreichen.

    Geforderte Unterschriften im elektronischen Spielbericht können nach SR-Freigabe durch Eintragung der Vereinskennung ebenfalls elektronisch fixiert werden.

    Auswechslungen und Torschützen sind vom Schiedsrichter nach Spielende einzu- tragen.

    Vorkommnisse und alle gezeigten Karten sind von dem betreffenden Vereinsvertre- ter durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen. Nachträgliche Berichte durch den Schiedsrichter sind im Spielbericht anzukündigen.

    Die Ergebnismeldung erfolgt im DFBnet (ESB) innerhalb innerhalb von 60 Minuten durch Freigabe des ESB durch den Schiedsrichter. Die Freigabe des ESB durch die Vereine hat am Spieltag bis 23.59 Uhr zu erfolgen.

    4.1.  Ersatz ESB und Ergebnissmeldung

    Ist die Nutzung des ESB gleich aus welchem Grund nicht möglich, so ist der Spielbe- richt in Schriftform mit dem Ersatzspielbericht zu erstellen.

    Bei Ausfall des DFBnet ist der Ersatzspielbericht (siehe Homepage KFV) zu nutzen.

    Die Spielberechtigungen der Mannschaft wird dann über den Ausdruck der Spielbe- rechtigungsliste mit Foto nachgewiesen.

    Die aktuell bestätigte Spielberechtigungsliste mit Foto muss im Vorfeld des Spiels von einem Mannschaftsverantwortlichen im DFBnet über die Spielberechtigungsliste nach Auswahl der Mannschaft unter dem Punkt „Drucken mit Foto“ farbig ausge- druckt und zum Spiel mitgeführt werden, um die Spielberechtigung jederzeit nach- weisen zu können.

    Bei Anfertigung eines Ersatzspielberichtes ist der gastgebende Verein verpflichtet dem Schiedsrichter einen an den Staffelleiter adressierten und frankierten Briefum- schlag zu übergeben. Der Schiedsrichter ist für die unverzügliche Übersendung des ordnungsgemäß ausgefüllten Spielberichtes verantwortlich.

    Bei Ausfall des DFBnet, ist das Ergebnis des Spiels per Telefon, SMS, PC oder App durch den Heimverein in das dfbnet zu melden.

    Auswechslungen und Torschützen sind vom Schiedsrichter nach Spielenden einzu- tragen. Vorkommnisse und alle gezeigten Karten sind von dem betreffendenVereins- vertreter durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen. Nachträgliche Berichte durch den Schiedsrichter sind im Spielbericht anzukündigen. Verstöße hiergegen können zu einem Einspruch gegen die Spielwertung führen und sportgerichtliche Konse- quenzen für den betroffenen Verein und den Spieler nach sich ziehen.

    Stichtage für die Saison 2022/ 2023

    A-Junioren: 01.01.2004 und jünger B-Junioren: 01.01.2006

    C-Junioren: 01.01.2008         Juniorinnen 01.01.2007

    D-Junioren: 01.01.2010         Juniorinnen 01.01.2009

    E-Junioren: 01.01.2012         Juniorinnen 01.01.2011

    F-Junioren: 01.01.2014         Juniorinnen 01.01.2013

    G-Junioren: 01.01.2016         Juniorinnen 01.01.2015

    5.  Spielplanung

    Alle Spielansetzungen der Spiele im Bereich des KFV Harz sowie die Spiele um den Kreispokal (außer G-Junioren) des Spieljahres werden im DFBnet veröffentlicht und gelten als amtliche Ansetzungen.

    4.1  Spieltage

    Im Herrenbereich gelten der Sonnabend und Sonntag als reguläre Spieltage. Nach Einigung kann auch der Freitag genutzt werden.

    Als Spieltag für die B-, D- und F-Junioren wird der Sonnabend, für die C-, E- und G- Junioren wird der Sonntag festgelegt. An den Wochenenden an der Jugendweihe oder Konfirmation stattfinden und Mannschaften dadurch nicht spielen können wird der Donnerstag davor als Regelspieltag festgelegt (Anstoß 18:00 Uhr).

    4.2  Spielfeld

    Die Herren und die Altersgruppen A-, B-, und C-Junioren spielen grundsätzlich Großfeld. Bei den B- und C-Junioren wird bei Bedarf ein Spielbetrieb nach „Norwe- ger Modell“ organisiert. Hierzu ist die Meldung von 11er und 9er Mannschaften mög- lich, wobei die 9er Mannschaften auf verkürztem Großfeld spielen. Die D-Junioren spielen auf verkürztem Großfeld, die E-Junioren Halbfeld und die F-Junioren spielen auf Viertelfeld.

    Es gelten die Bestimmungen der Spiel- und Jugendordnung des FSA.

    4.3  Ballgrößen

    Es wird mit folgenden Ballgrößen gespielt:

    G-Junioren: Größe 3-4 (290 g) Durchmesser: 19,10 cm / 21,01 cm

    F-Junioren: Größe 3-4 (290 g) Durchmesser: 19,10 cm / 21,01 cm

    E-Junioren: Größe 4 (290 g/350 g) Durchmesser: 21,01 cm

    D-Junioren: Größe 4-5 (350 g) Durchmesser: 21,01 cm / /22,28 cm C-A-Jun: Größe 5 (410 g-450 g)

    4.4  Spielbetrieb/ Staffeleinteilung

    Über die Art der Durchführung, Staffeleinteilung, Trennung nach Mannschaftsstärken in Staffeln und den sich daraus ergebenden Spielmodus entscheidet der Spiel- bzw. Jugendausschuss nach Eingang der Meldungen.

    4.4.1 Herren-Spielbetrieb

    Die Harzoberliga spielt in einer Staffel mit 15 Mannschaften.

    In der Harzliga wird in 2 Staffeln mit je 12 Mannschaften gespielt.

    In der Harzklasse werden 2 Staffeln mit je 8 Mannschaften gebildet. Um den Spielbe- trieb attraktiver zu gestalten, spielen die Harzklassen 3 Runden und kommen somit auf 21 Spieltage.

    4.4.2  D-, E- und F-Junioren

    Die Mannschaften werden in Vorrundenstaffeln aufgeteilt und werden als 1.Kreis- klasse im DFBnet geführt. Hat ein Verein mehrere Mannschaften in einer AK, werden diese verschiedenen Staffeln zugeordnet. In diesen Staffeln wird in Hin- und Rück- spielen um den Staffelsieg gespielt.

    Alle Spiele der Vorrundenstaffeln sind bis zum 31.12. des Spieljahres auszutra- gen. Für nichtausgetragene Spiele wird eine kostenpflichtige Wertung beim Ju- gendsportgericht beantragt. In der zweiten Spielrunde kann jeweils nur eine Mannschaft eines Vereins in die Kreisliga (Meisterrunde) und in der 1.Kreis- klasse aufsteigen bzw. verbleiben.

    Die Staffelsieger steigen in die Meisterrunde (Kreisliga) auf, die Zweitplatzierten ver- bleiben in der 1. Kreisklasse (Runde der Zweiten). Beide Staffeln werden jeweils mit sechs Mannschaften starten, bei weniger als sechs Vorrundenstaffeln wird der Mo- dus zum Auffüllen rechtzeitig bekanntgegeben (kann je Altersklasse abweichen und wird vom Jugendausschuss beschlossen). Die weiteren Platzierten werden in der 2. Kreisklasse in Staffeln zusammengefasst (bei Bedarf auch mit 7 oder 8 Mannschaf- ten). In der Meisterrunde (Kreisliga) wird um den Kreismeistertitel gespielt. Die Mannschaften in der 1. und 2. Kreisklasse spielen um die Staffelsiege. In den Staf- feln wird in Hin- und Rückspielen gespielt.

    Spielt eine 2. Mannschaft oder weitere in der Kreisliga, ist diese nicht auf- stiegsberechtigt zur Landesliga.

    • F-Junioren

    Die Spiele der F-Junioren werden nach den Regeln der Fairplay-Liga durchge- führt. Für alle Mannschaften, die am Ligaspielbetrieb teilnehmen, muss für alle Spie- ler ein gütiger Spielpass vorliegen.

    4.4.4 G-Junioren

    Die Turniere der G-Junioren werden nach den Regeln der Fairplay-Liga durch- geführt. Mit der Meldung einer G-Juniorenmannschaft verpflichtet sich der Verein zur Ausrichtung von mindestens ein Turnier in dieser Altersklasse.

    Die Mannschaftsmeldungen für die G-Juniorenmannschaften ist auf dem Staffeltag der G-Junioren dem Staffelleiter zu übergeben. Die Hallen- und Feldturniere werden auf dem Staffeltag vergeben. Die Kreismeister werden sowohl auf dem Feld als auch in der Halle in Turnierform ermittelt. Die Spielstärke beträgt 1 Torwart und 5 Feldspieler. Abweichend von den Kleinfeldregeln darf der Abstoß auch über die Mit- tellinie gehen. Die Art der Ausführung von Abstößen durch den Torwart und von Freistößen ist den Spielern freigestellt.

    Die G-Junioren spielen auf einem Spielfeld 20×40 Meter. Die Spielzeit beträgt 12 Min. auf dem Feld und 10 Min. in der Halle. Im Pokal wird 2×20 min gespielt. Enden Pokalspiele unentschieden, wird die Entscheidung durch Ausführung von Torschüs- sen von der Strafstoßmarke herbeigeführt. Es gibt keine Verlängerung.

    G-Juniorenspieler benötigen nicht zwingend einen Spielerpass, hier ist die die Vor- lage eines amtlichen Dokumentes (Kopie Geburtsurkunde) ausreichend.

    4.4.5  Fairplay – Regeln

    Die Fair Play Turniere entspannen durch drei einfache Regeln und die Rahmenbe- dingungen rund um das Fußballfeld.

    o gespielt wird ohne Schiedsrichter (lediglich ein Spielleiter eröffnet und beendet das Spiel)

    • Die Spieler/ -innen regeln Verstöße selbständig ohne äußeres Einwirken der Trai- ner und Eltern
    • Die Schiedsrichter-Regel
    • Die Kinder entscheiden selbst und spielen ohne Schiedsrichter o Die Fußballregeln (Tor, Foul, Aus, Hand…) bleiben erhalten

    o können sich die Kinder nicht einigen, obliegt die Entscheidung den Trainern

    • Die Fan-Regel
    • Die Fans halten 15 Meter Abstand zum Spielfeld, wodurch eine direkte Ansprache der Kinder unterbunden wird
    • Die Eltern befinden sich während des Spiels gemeinsam in EINER Fanzone (NICHT direkt am Spielfeldrand, nicht hinterm Tor)
    • Die Eltern unterstützen die Spieler/ -innen > bitte kein Eingreifen in das Spiel bzw. fällen von Entscheidungen für die Spielerinnen
    • Die Kinder können so ihre eigenen Entscheidungen treffen, kreativ sein
    • (gern kann beim 1. Turnier ein Werbefilm zur FAIR-Play-Liga gezeigt werden)
    • Die Trainer-Regel
    • Die Trainer und Ersatzspielerinnen befinden sich während des Spiels gemeinsam in EINER Coachingzone
    • Beide Trainer begleiten das Spiel aus der gemeinsamen Coachingzone
    • Sie verstehen sich als Vorbilder und geben nur die nötigsten Anweisungen

    5.  Spielverlegungen

    Spielverlegungen sind auf der Grundlage von begründeten Anträgen möglich. Voraus- setzung ist, dass sich beide am Spiel beteiligten Vereine geeinigt haben. Die Anträge müssen grundsätzlich zehn Tage vor dem angesetzten Spiel beim zuständigen Staf- felleiter, ausschließlich über das Modul „Spielverlegung Online“ im DFBnet, gestellt werden. Sie sind kostenpflichtig und die Gebühr ist nach Aufforderung durch den KFV zu begleichen. Wird ein Antrag auf Spielverlegung gestellt, ohne dass die Zustimmung des anderen am Spiel beteiligten Vereins beigefügt wurde, ist dieser gegenstandslos. Das Spiel kommt wie angesetzt zur Austragung.

    Jede Änderung des festgelegten Spieltermins, des Austragungsortes oder der An- stoßzeit bedarf der Genehmigung des Staffelleiters. Spielverlegungen und Neuanset- zungen sind den Vereinen spätestens 4 Tage vor dem vorgesehen Termin bekannt zu geben. Spielverlegungen von Spielen der letzten zwei Spieltage der Saison, wel- che die Meisterschafts- bzw. Auf- und Abstiegsspiele beeinflussen, wird grundsätz- lich nicht zugestimmt

    6.  Spielabsagen

    Abteilungen haben grundsätzlich kein Recht ein Spiel abzusagen. Nur der Spiel- bzw. Jugendausschuss ist grundsätzlich berechtigt Spiele, auch kurzfristig, aufgrund äußerer Umstände abzusetzen.

    Bei Unbespielbarkeit der Plätze hat die Heimmannschaft alle Möglichkeiten auszu- schöpfen, um eine Spielabsage zu vermeiden. Bei einem Spiel der ersten Serie ist zu überprüfen ob die Paarung gedreht werden kann. Darüber hinaus ist auch zu prü- fen ob das Spiel z.B. von Sonnabend auf Sonntag verlegt werden kann.

    Der Zeitpunkt der letzten Beurteilung der Bespielbarkeit und der damit eventuell not- wendigen Spielabsage ist auf einen möglichst späten Zeitpunkt zu legen, spätestens jedoch so, dass ein Anreisen der Gastmannschaft und des Schiedsrichters verhin- dert werden kann. Die Absprache mit Staffelleiter oder einem Vertreter des Spiel- bzw. Jugendausschusses ist zwingend notwendig. Die Schiedsrichter müssen an- schließend benachrichtigt werden.

    Sollte trotz aller Bemühungen ein Spielausfall nicht zu vermeiden sein, so sind inner- halb einer Woche die dafür maßgeblichen Gründe durch den verantwortlichen Verein dem Staffelleiter schriftlich nachzuweisen (SpO § 20, Ziffer 12).

    Sollte gegen diese Festlegung verstoßen werden, erfolgt die Eröffnung eines Verfah- rens vor dem Sport- bzw. Jugendsportgericht.

    Bei nicht zu verhindernden Ausfällen verständigt der Verein seinen Gegner und den Staffelleiter, dieser verständigt in der Regel den Schiedsrichter. Ist der Staffelleiter nicht erreichbar ist vom Verein auch der Schiedsrichter bzw. der Ansetzer zu verständigen. Entstehende Schiedsrichterkosten durch verspätetet oder nicht gemachte Absagen trägt der Verein, der für die Absagen verantwortlich  ist.

    7.  Spielberechtigung von Spielern in verschiedenen Mannschaften

    Grundsätzlich wird der Einsatz von Spielern in verschiedenen Mannschaften im § 5 der Spielordnung des FSA geregelt.

    8.  Spielberechtigung von Junioren und Juniorinnen

    Für die Spielberechtigung von Junioren und Juniorinnen im Verein ist § 7 JO zu be- achten

    1. Junioren/Juniorinnen einer unterklassigen Mannschaft können in einer höherklassigen Mannschaft in ihrer Altersklasse ihres Vereins zum Einsatz kommen.
    2. Nach jedem Einsatz eines Spielers in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft der jeweiligen Altersklasse ist ein Mitwirken in einem Pflichtspiel in einer unterklassigen Mannschaft der jeweiligen Altersklasse seines Vereins erst nach einer Schutzfrist von 2 Tagen möglich. In den letzten 4 Spieltagen nach Rahmenterminplan der jeweiligen Altersklassen beträgt die Schutzfrist 10 Tage.

    Als höhere Mannschaften im Sinne dieser Bestimmungen gelten:

    • eine höhere Mannschaft derselben Altersklasse (z.B. B2 in B1)
    • Junioren/Juniorinnen können jeweils in die nächst höherer Altersklasse ihres Vereins eingesetzt werden.

    Beim Wechsel zwischen unterschiedlichen Altersklassen ist der Einsatz in der unteren Altersklasse ohne Wartefrist möglich.

    • Zur Einhaltung der sportlichen Fairness sind in Pflichtspielen unterklassiger Mannschaften nicht mehr als 3 Junioren/Juniorinnen höherklassiger Mannschaften einzusetzen, soweit Spiele auf Kleinfeld und verkürztem Großfeld ausgetragen werden, sind nicht mehr als 2 Junioren/Juniorinnen höherklassiger Mannschaften einzusetzen. Junioren/Juniorinnen gehören zur höherklassigen Mannschaft, wenn sie mindestens 50 % der Pflichtspiele des laufenden Spieljahres in höherklassigen Mannschaften zum Einsatz kamen.
    • Junioren, welche noch nicht das 18. und Juniorinnen, welche noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an einem Kalendertag nur an einem Spiel/Turnier teilnehmen.
    • Ein Tausch von Mannschaften eines Vereins zur 2. Spielrunde der D- E- und F- Junioren ist ausgeschlossen. Spielerwechsel nach JO § 7 möglich.

    9.  Mädchen im Spielbetrieb (JO § 4 Abs. 6 und 8)

    In den Altersklassen der G bis B ist es erlaubt; Mannschaften gemischt aus Junioren und Juniorinnen zu bilden. In diesen Altersklassen können auch Mannschaften der Juniorinnen am Spielbetrieb der Junioren teilnehmen. In den Altersklassen G- bis C- Junioren dürfen Juniorinnen ein Jahr überaltert mitspielen.

    10.  Trikotwerbung

    Werbungen auf der Spielkleidung bzw. Trainingsanzügen sind gestattet und im § 32 der FSA-Spielordnung beschrieben. Sie ist gebührenpflichtig!

    11.  Schiedsrichter

    1. Grundsatz

    Die Trikotfarbe Schwarz ist dem Schiedsrichterteam vorbehalten.

    11.2  Schiedsrichteransetzungen

    Die Ansetzung der Schiedsrichter zu den Pflichtspielen erfolgt durch den Schieds- richterausschuss. Die Spiele der Harzoberliga werden jeweils mit einem Schieds- richterkollektiv angesetzt. In den Harzligen und -klassen, den Frauen und den A- bis C-Junioren leitet jeweils ein Schiedsrichter die Spiele. Der Schiriausschuss behält sich vor, besondere Spiele in diesen Spielklassen ebenfalls mit einem Schiedsrich- terkollektiv zu besetzen. Ebenso werden für alle Hallenmeisterschaften und Pokalfi- nalspiele des Nachwuchses Schiedsrichter angesetzt. Wenn die Kapazitäten an Schiedsrichtern es ermöglichen, werden auch für Spiele im Bereich des Freizeitfuß- balls (inkl. Alt-Herren) Schiedsrichter angesetzt.

    11.3  Schiedsrichteransetzungen im Nachwuchsbereich

    Für alle Spiele der A-, B- und C-Junioren sowie für die Meisterrunden der D-, E- und F-Junioren werden durch den Schiedsrichterausschuss neutrale Schiedsrichter angesetzt. Für die Absicherung der Punkt- und Pokalspiele der D- und E-Junioren ist die platzbauende Mannschaft für die Stellung der Schiedsrichter verantwortlich ¹.

    Bei den Pokalspielen für A,- B- und C-Junioren generell und bei den D- und E-Junio- ren ab dem Halbfinale werden Schiedsrichter durch den Schiedsrichterausschuss angesetzt¹.

    Schiedsrichter müssen bis einschließlich Halbfinale von den Heimmannschaften be- zahlt werden, die Schiedsrichterkosten für die Finalspiele trägt der KFV.

    In den Meisterschaftsspielen trägt der Heimverein die Schiedsrichterkosten.

    Zur Durchführung der Hallenmeisterschaften werden die Schiedsrichter für die Al- tersklassen A- bis E-Junioren angesetzt, die Kosten trägt der KFV.

    Alle Spiele/ Turniere der G-Junioren, alle Spiele der F-Junioren sind nach Fair- play-Regeln durchzuführen.

    ¹ Für alle Schiedsrichter, auch die vom Verein gestellt werden, gilt der § 28 der SpO und die sich daraus ergebenen Aufgaben, Rechte und Pflichten. Werden Schiedsrichter durch die Vereine gestellt, ist dieser nach dem Spiel zwingend im ESB als Schiedsrichter einzutragen.

    Erziehungsmaßnahmen und Wertung gelber, gelb-roter und roter Karten (JO § 18) Strafen sind:

    • die Verwarnung durch gelbe Karte;
    • der Feldverweis auf Zeit (Kleinfeld- D-Junioren u. jünger)
    • der Feldverweis durch gelb-rote Karte (Großfeld)
    • Feldverweis auf Dauer durch rote Karte.

    Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist nicht zulässig.

    11.4  Spiel- und Sonderberichte

    Beim Verwenden des Ersatz ESB ist der Schiedsrichter für die unverzügliche Über- sendung des ordnungsgemäß ausgefüllten Spielberichtes verantwortlich (SpO § 28, 6).

    Der gastgebende Verein ist verpflichtet dem Schiedsrichter einen an den Staffelleiter adressierten und frankierten Briefumschlag zu übergeben.

    Bei Feldverweisen (Roten Karten) und besonderen Vorkommnissen hat der Schieds- richter unverzüglich (bei Freitags– und Samstagsspielen bis Montag 10.00 Uhr – bei Sonntagsspielen bis Dienstag 10.00 Uhr) einen Sonderbericht anzufertigen und die- sen an den zuständigen Staffelbeauftragten zu senden (grundsätzlich im DFBNET hochladen oder per Email ansonsten postalisch).

    11.5  Schiedsrichtergestellung und -anerkennung

    Jeder Verein hat für jede Männer- und Frauenmannschaft, die im Punktspielbetrieb eingeordnet sind sowie die erste A- und B-Juniorenmannschaft je einen einsatzfähi- gen Schiedsrichter zu stellen. Die Zahl erhöht sich auf drei Schiedsrichter für alle Männermannschaften, die ab der Landesklasse aufwärts spielen.

    Als einsatzfähige Schiedsrichter werden Sportkameraden anerkannt, die fristgerecht die vollständig ausgefüllte Bereitschaftserklärung eingereicht haben, im laufenden Spieljahr mindestens 15 durch den zuständigen Schiedsrichterausschuss/Ansetzer angesetzte Einsätze als Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistent oder Beobachter wahrgenommen haben (siehe § 13 Abs. 6 SpO FSA).

    Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden, an mindestens fünf auf KFV-Ebene stattfindenden Lehrabenden teilzunehmen und sich durch sport- liches Training leistungsfähig zu halten (siehe § 5 Schiedsrichterordnung FSA).

    Wurde die notwendige Zahl an einsatzfähigen Schiedsrichtern nicht benannt oder im Laufe des Spieljahres unterschritten bzw. die geforderte Zahl von 15 Einsätzen und 5 Schulungen nicht erreicht, können durch den Schiedsrichterausschuss des KFV die Kreissportgerichte angerufen werden (siehe § 13 Abs. 7 SpO FSA).

    Die Vereine tragen die Verantwortung für ihre Schiedsrichter. Ein Vereinswechsel innerhalb der Saison ist ausgeschlossen.

    11.6  Spesenordnung

    Die Spesen für Schiedsrichter und andere am Spiel Beteiligte ist grundsätzlich und verbindlich im § 15 der FSA – Finanz- und Wirtschaftsordnung geregelt.

    11.6.1      Freundschaftsspiele

    Die Abrechnung erfolgt nach der Spielklasse der Heimmannschaft.

    11.6.2      Schiedsrichterpaten

    Ergänzend zur FSA-Finanz- und Wirtschaftsordnung erhalten Schiedsrichterpaten in alle Klassen auf Kreisebene                                                                20,00 €

    11.6.3. Schiedsrichterentschädigung bei Spielausfall

    Bei Spielausfällen ist die halbe Entschädigung abzurechnen.

    11.6.4 Entschädigung bei Turnieren

    Für den Bereich des KFV Harz gelten folgende Entschädigungsregelungen:

    Turnierdauer bis 4 Stunden20,00 €
    Turnierdauer über 4 bis 6 Stunden25,00 €
    Turnierdauer über 6 Stunden40,00 €

    Turniere, die nacheinander am gleichen Ort stattfinden gelten als ein Turnier, wobei deren Länge addiert wird.

    11.7    Schiedsrichterneuausbildung

    Interessenten für eine Schiedsrichterneuausbildung sind sofort und jederzeit an den Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses oder an den Kreislehrwart zu geben. Termine für die Ausbildungslehrgänge werden über die Internetseite des KFH Harz unter ww w. harzfussball.d e bekannt gegeben bzw. werden die angemeldeten Sportkameraden direkt informiert.

    11.8    Schiedsrichterfortbildung

    Die Termine und Themen der Schiedsrichterfortbildung werden über die Internet- seite des KFV Harz unter www.harzfussball.de bekannt gegeben.

    11.9     Schulung zur Leitung von Spielen in der Halle

    Die Termine für die Schulung zur Leitung von Hallenfußballturnieren bzw. Futsal- Turnieren werden über die Internetseite des KFH harz unter www.harzfussball.de bekannt gegeben.

    2. Fahrtkosten für alle Bereiche (auch bei Spielausfällen)

    Bei Schiedsrichtern mit Wohnort am Veranstaltungsort sind keine Fahrtkosten mög- lich. Die Anreise zu einem Spiel erfolgt grundsätzlich mit einem Kraftwagen, es sei denn die getrennte Anreise ist wirtschaftlicher. Verantwortlich für die Anreise des SR- Teams ist der Schiedsrichter der Begegnung.

    Kilometergeld                                                0,30 €

    13.  Mannschaftsbeiträge

    Laut Finanzordnung des KFV, hat jeder Verein entsprechend seiner Klassenzugehö- rigkeit, einen jährlichen (Saison-)Mannschaftsbeitrag an den KFV für jede gemeldete Mannschaft (Männer) im Spielbetrieb des KFV Harz zu entrichten.

    Der Mannschaftsbeitrag beinhaltet: Startgebühr für Männer bzw. Frauen

    Spielabgaben für Pflicht- und Freundschaftsspiele Sicherstellung des gesamten Spielbetriebs

    Die Beiträge sind nach Aufforderung auf das in der Rechnung benannte Konto des KFV einzuzahlen. Erfolgt keine fristgerechte Einzahlung spielt die gemeldete Mann- schaft unberechtigt und der Sachverhalt wird dem Sportgericht zur Bearbeitung übergeben.

    Für den gesamten Nachwuchsbereich werden keine Mannschaftsbeiträge erhoben.

    14.  Hinweis zum Gesundheitsschutz

    Piercings und anderer Schmuck müssen vor jedem Spiel abgenommen werden.

    15.  Ordnung und Sicherheit

    Die Platzvereine sind verpflichtet, für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit auf ihren Plätzen alle notwendigen Maßnahmen zu treffen. Ferner ist der Platzverein verpflichtet, deutlich kenntlich gemachte Ordner (in auffälligen Westen) in einer Zahl zu stellen, die die Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit dem Spiel gewährleisten. Gegebenenfalls ist Polizeischutz anzufordern.

    Die Gastmannschaft trägt für ihre Anhänger in vollem Umfang Mitverantwortung. Vor dem Spiel ist durch den Heim- bzw. ausrichtenden Verein dem Schiedsrichter ein ausgefülltes Ordnerbuch vorzulegen, welches vom Verantwortlichen und von je- dem Ordner unterschrieben sein muss. Der Gewährleistung von Ordnung und Si- cherheit auf unseren Sportplätzen ist noch größere Beachtung zu schenken als bis- her. Für alle Vereine sind die Regelungen der Spielordnung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt verbindlich. Der § 24 SpO beschreibt die Aufgaben sowohl der Heim- als auch der Gastmannschaften.

    In diesem Zusammenhang wird energisch darauf hingewiesen, dass Glasflaschen und Gläser am Spielfeldrand nicht gestattet sind. Das trifft für die Mannschaftsbe- treuer ebenso wie für die Zuschauer zu.

    Der Verkauf von Getränken ist mit den Sicherheitserfordernissen abzustimmen. Es wird der Ausschank von Getränken in Papp- bzw. Plastebechern empfohlen.

    16.  Sportliches Verhalten (SpO §25)

    1. Während der Ausübung des Sports wird von allen Beteiligten sportliches Verhalten verlangt.
    2. Verstöße gegen den Grundsatz sportlichen Verhaltens können neben den vom Schiedsrichter zu verhängenden Spielstrafen durch die zuständigen Organe oder durch die zuständigen Sportgerichte geahndet werden.
    • Jede Mannschaft muss einen Spielführer benennen, der mit einer sichtbaren Armbinde deutlich zu kennzeichnen ist. Bei vorzeitigem Ausscheiden ist ein Vertreter zu benennen.

    Nur der Spielführer ist berechtigt, unter Wahrung der Autorität des Schiedsrichters, ihn über getroffene Entscheidungen zu befragen. Die Vereine haben darauf einzu- wirken, dass möglichst besonnene und zuverlässige Spieler zu Spielführern ernannt werden.

    17.  Ordnungsdienst

    Jede Heimmannschaft hat entsprechend der Rahmenrichtlinie für Ordnungs- dienste für die Sicherheit aller Beteiligten Rechnung zu tragen. Zuwiderhandlungen ziehen ein Verfahren beim Jugendsportgericht nach sich. Ein Nachweis über den Einsatz des Ordnungsdienstes ist für den Veranstalter Pflicht.

    Ein Nachweis des Einsatzes von Ordner ist für das gesamte Spieljahr nachzuwei- sen.

    Jeder der am Spiel beteiligten Vereine hat bei unsportlichen Verhaltensweisen seiner Zuschauer Eltern und Fans sofort einzuschreiten und gegebenenfalls diese vom Platz zu verweisen. Ein entsprechender Bericht ist dem Staffelleiter zu übersenden.

    18.  Freundschaftsspiele und Turniere

    Die Durchführung von Freundschaftsspielen und Turnieren sind gemäß der SpO § 27 der spielleitenden Stelle meldepflichtig und werden in das DFBnet eingetragen.

    Grundsätzlich ist bei der Beteiligung von höherklassigen Mannschaften (Teams ab Landesklasse) ein SR-Team anzusetzen. Haben Vereine Wünsche zur SR- Ansetzung, so sind diese gleichzeitig mit der Anmeldung des Spiels anzugeben. Ob diese Wünsche berücksichtigt werden, bleibt dem SR-Ansetzer nach ggfs.

    Rücksprachen mit dem FSA und NOFV, vorbehalten. Die Vereine sollen nur SR melden, die bereits im Vorfeld ihre Zusage zum Spiel gegeben haben. Geben Vereine keinen SR-Wunsch an, so setzt der SR-Ansetzer einen bzw. die Schiedsrichter an. Entsprechend unserer Satzung ist es allen Mannschaften untersagt, Spiele, Hallenturniere im Nachwuchs- sowie Herrenbereich gegen Mannschaften auszutragen, die nicht Mitglied des Fußballverbandes Sachsen- Anhalt bzw. eines anderen Verbandes des DFB sind.

    19.  Hallenmeisterschaften der Herren

    Alle Spiele im Rahmen der Hallenmeisterschaften werden nach der Hallenspielord- nung des NOFV und des FSA bzw. der Konkretisierung des KFV Harz gespielt. Die Vereine haben die Möglichkeit Herren-Mannschaften für Hallenmeisterschaften im Fußball und Futsal zu melden. Mit der abgegebenen Meldung sind sie zur Teilnahme verpflichtet. Die Startgebühren sind in der Finanzordnung des KFV Harz geregelt und müssen fristgerecht eingezahlt werden.

    Die Schiedsrichter werden vom Schiedsrichterausschuss des KFV Harz gestellt.  Bälle zur Austragung des Turniers, Pokale und Urkunden werden vom KFV zur Verfü- gung gestellt. Die konkrete Ausschreibung der Hallenmeisterschaften erfolgt in Ergän- zung dieser Ausschreibung.

    20.  Hallenkreismeisterschaften des Nachwuchses

    Die Hallenkreismeisterschaften (Fußball/ Futsal) sind für alle Mannschaften des KFV Harz die am Spielbetrieb teilnehmen eine Pflichtveranstaltung. Mannschaften, die nicht am Spielbetrieb teilnehmen sind für die Halle nicht startberechtigt.

    1. Alle Mannschaften ab Landesliga spielen generell Futsal
      1. G-, F- und E-Junioren spielen generell Fußball
      1. Alle Kreismannschaften der D-, C- und B-Junioren spielen generell Fußball und können zusätzlich beim Futsal starten

    Der Modus, die genauen Termine und Spielpläne werden rechtzeitig auf der Internet- seite Harzfussball.de bekanntgegeben.

    21.  Pokalspiele im Herrenbereich

    In Abweichung von § 14 Abs. 4b SpO nehmen alle startberechtigten Mannschaften am Pokalwettbewerb des KFV Harz teil. Für die Durchführung der Pokalspiele kann der Kreisfachverband entsprechend § 13 Abs. 5 eigene Festlegungen treffen.

    Die Termine sind dem Rahmenterminplan zu entnehmen. Pokalspiele können nicht verlegt werden. Sie sind zwingend an dem angesetzten Wochenende zu spielen. Die Nichteinhaltung dieser Regelung führt zum Ausschluss aus dem Pokal-Wettbewerb. Die Auslosungen erfolgen öffentlich. Unterklassige Mannschaften haben bis ein- schließlich Halbfinale Heimrecht.

    Vereine können sich bis zum 01.03. des laufenden Spieljahres beim Spielausschuss- vorsitzenden für die Austragung von Pokalendspielen schriftlich bewerben. Die Ab- rechnung der Endspiele erfolgt entsprechend der Finanzordnung des KFV Harz.

    Sind im Viertelfinale eines Pokalwettbewerbs noch zwei Mannschaften eines Vereins vertreten, so bestreiten diese Mannschaften eines der Viertelfinalspiele.

    Die Pokalspiele im KFV Harz werden in 2 Wettbewerbe aufgeteilt.

    21.1  1 Kreispokal des Landrats

    Die Mannschaften der FSA-Landesklasse und KFV-Harzoberliga spielen um den

    „Kreispokal des Landrats“. Diese Pokalrunde endet mit einem Endspiel. Der Sieger, sofern es eine erste Mannschaft ist, qualifiziert sich für den Pokalwettbewerb des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt der darauffolgenden Saison. Eine zweite Mann- schaft hat kein Startrecht für den Landespokal. Ist der Sieger des Kreispokals des Landrats bereits als Aufsteiger zur Landesliga für den Landespokal qualifiziert oder keine erste Mannschaft nimmt der Finalist am Landespokal teil. In jedem anderen Fall trifft das Präsidium eine abschließende Entscheidung.

    21.2  2 Hasseröder Pokal

    Die Mannschaften der Harzligen und Harzklassen des KFV Harz spielen um den

    „Hasseröder-Pokal“. Dieser Wettbewerb endet mit einem Endspiel.

    Der Sieger dieses Endspiels qualifiziert sich grundsätzlich für den „Kreispokal des Landrats“ der nächsten Saison. Da der Start nur in einem Pokalwettbewerb möglich ist, bekommt der Sieger ein Wahlrecht eingeräumt, in welchem Wettbewerb (Hasseröder Pokal oder Pokal des Landrats) er in der folgenden Saison starten möchte.

    Ist der Sieger des Hasseröder Pokals bereits als Aufsteiger zur Harzoberliga für den Pokal des Landrats qualifiziert, geht das Start- und Wahlrecht auf den Finalisten über. In jedem anderen Fall trifft das Präsidium eine abschließende Entscheidung.

    22.  Kreispokal im Nachwuchs

    An den Kreispokalspielen nehmen alle Mannschaften aller Altersgruppen. Mannschaften, die nicht am Spielbetrieb teilnehmen sind für den Kreispokal nicht startberechtigt.

    Alle Pokalspiele sind zwingend innerhalb von 10 Tagen nach den im Rahmen- terminplan vorgesehenen Termin durchzuführen, danach erfolgt eine kosten- pflichtige Wertung durch das Sportgericht.

    Die unterklassigen Mannschaften haben in allen Runden Heimrecht, auch bei den F- bis D-Junioren mit Beginn der Spielklasseneinteilung zur 2. Spielrunde.

    Sind im Viertelfinale eines Pokalwettbewerbs noch zwei Mannschaften eines Ver- eins, so bestreiten diese Mannschaften eines der Viertelfinalspiele.

    Die Kreispokalsieger sollen möglichst auf neutralem Platz ermittelt werden. 2 Pokal- spiele werden als Vorspiele vor den Pokalendspielen der Herren durchgeführt. Die anderen Pokalspiele werden an einem „Tag der Pokalendspiele“ an einem Ort durchgeführt. Vereine können sich bis zum 01.05. für die Ausrichtung bewerben.

    Liegen keine Bewerbungen vor entscheidet das Los bei gleichklassigen Mannschaf- ten über das Heimrecht, ansonsten hat die unterklassige Mannschaft Heimrecht.

    23.  Auf- und Abstiegsregelungen im Herrenbereich

    Die Harzoberliga spielt mit 15 Mannschaften. Die Harzligen spielen mit 12, die Harz- klassen mit 8 Mannschaften. Über die Zuordnung der Harzligen und Harzklassen entscheidet der Spielausschuss bzw. das Präsidium des KFV Harz.

    23.1 Harzoberliga

    • Die Mannschaft, welche nach Abschluss der Meisterschaft den Platz 1 der Harzoberliga belegt, steigt in die Landesklasse auf. Sollte kein bzw. ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht vorliegen, so kann die nächst platzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft (bis Platz 3) aufsteigen.

    Mannschaften die auf ihr Aufstiegsrecht verzichten wollen, haben dieses bis zum 31.05.2023 schriftlich beim Spielausschuss anzuzeigen. Gleiches gilt bei gewünsch- ter Herabstufung in eine tiefere Spielklasse.

    Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.

    • Steigt aus der Landesklasse keine Mannschaften ab, steigt die Mannschaft, welche nach Abschluss der Meisterschaft die Plätze 14 und 15 der Harzoberliga be- legen, in die Harzliga ab.
      • Steigt aus der Landesklasse 1 Mannschaft ab, steigen die Mannschaften, wel- che nach Abschluss der Meisterschaft die Plätze 13, 14 und 15 der Harzoberliga be- legen, in die Harzliga ab.
      • Steigen aus der Landesklasse 2 Mannschaften ab, steigen die Mannschaften, welche nach Abschluss der Meisterschaft die Plätze 12, 13, 14 und 15 der Harzober- liga belegen, in die Harzliga ab.
      • Über die Zuordnung der Absteiger und Einteilung der Harzligen entscheidet der Spielausschuss. Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entschei- dung.

    23.2 Harzligen

    • Die Mannschaften der zwei Harzligen die nach Abschluss der Meisterschaft den 1. Platz belegen, steigen in die Harzoberliga auf, wenn eine Aufstiegsberechti- gung vorliegt. Sollte bei einer Mannschaft kein bzw. ein Verzicht auf das Aufstiegs- recht vorliegen, so kann die nächstplatzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft (bis Platz 3) aufsteigen.

    Mannschaften die auf ihr Aufstiegsrecht verzichten wollen, haben dies bis zum 31.05.2023 schriftlich beim Spielausschuss anzuzeigen. Gleiches gilt bei gewünsch- ter Herabstufung in eine tiefere Spielklasse.

    Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.

    • Aus den Harzligen steigen die Tabellenletzten, also die Mannschaften, welche nach Abschluss der Meisterschaft den Platz 12 in der Harzliga belegen, in die Harz- klasse ab.
    • Über die Zuordnung und Einteilung der Harzligen und -klassen entscheidet der Spielausschuss. Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entschei- dung.

    23.3 Harzklassen

    • Die Mannschaften der beiden Harzklassen die nach Abschluss der Meister- schaft den 1. Platz belegen steigen in die Harzliga auf wenn eine Aufstiegsberechti- gung vorliegt. Sollte bei einer Mannschaft kein bzw. ein Verzicht auf das Aufstiegs- recht vorliegen, so kann die nächst platzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft (bis Platz 3) aufsteigen. Mannschaften, die auf ihr Aufstiegsrecht verzichten wollen, ha- ben dieses bis 31.05.2023 schriftlich beim Spielausschuss anzuzeigen.

    Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.

    • Die Anzahl der Staffeln in der Harzklasse bzw. die Spielstärke in den Staffeln richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften und wird nach territoria- len Gesichtspunkten vorgenommen. Im Bedarfsfall sind vor dem Hintergrund eines interessanten Spielbetriebs und in Abstimmung mit den Vereinen zusätzliche Auf- steiger zu den Harzligen möglich. Über die Zuordnung und Einteilung der Harzligen und -klassen entscheidet der Spielausschuss.

    23.4  4 Regelung für 2. und 3. Mannschaften

    Jeder Verein kann eine, für die entsprechende Spielklasse qualifizierte Mannschaft zu den Pflichtspielen melden. Diese Mannschaften sind danach zur Teilnahme an den Spielen verpflichtet. Die Ausnahme bilden die Harzklassen. Bei dieser Spiel- klasse kann ein Verein 2 Mannschaften stellen, die unterschiedlichen Staffeln zuge- ordnet werden.

    Vor der Meisterschaft muss die aufstiegsberechtigte Mannschaft gemeldet werden. Steigt die erste Mannschaft eines Vereins aus der Landesklasse oder Harzoberliga ab, dessen II. Mannschaft der Harzoberliga bzw. Harzliga zugehörig und nicht sport- lich abgestiegen ist, gilt sie als Absteiger. Die Anzahl der sportlich abgestiegenen Mannschaften verringert sich entsprechend. Die Regelung gilt ebenso für das Ver- hältnis 2. Mannschaft zu 3. Mannschaft.

    23.5  5 Besondere Situationen

    In allen Fällen, die durch übergeordnete Festlegungen in den Gremien des FSA ent- stehen, entscheidet das Präsidium des KFV Harz über die notwendigen Maßnah- men.

    • Aufstiegsrecht zur Landesliga im Nachwuchsbereich Die Kreismeister bei den B- bis D-Junioren steigen in die Landesliga auf. Bei den C-Junioren sind nur 11er Mannschaften aufstiegsberechtigt

    Verzichtet der Kreismeister kann der KFV eine andere Mannschaft als Aufsteiger melden. Über eventuelle Aufstiegsspiele entscheidet der Landesjugendausschuss. Mannschaften, die aufsteigen möchten, haben dies bis zum 01.06. dem Vorsitzen- den des Jugendausschusses des KFV Harz schriftlich mitzuteilen.

    25.  Spielgemeinschaften

    • ielgemeinschaften im Herrenbereich

    Entsprechend § 13 Abs. 4 der SpO sind Spielgemeinschaften im Spielbetrieb der Kreisfachverbände möglich. Für die Bildung und Führung von Spielgemeinschaften gelten die Regelungen des KFV Harz, die auf der Internetseite des KFV Harz unter www.harzfussball.de einzusehen sind.

    Bei der Bildung von Spielgemeinschaften sind folgende Grundsätze zu beachten:

    1. Wo die örtlichen Verhältnisse es notwendig erscheinen lassen, können durch die vorliegenden Bestimmungen Spielgemeinschaften im Zuständigkeitsbereich des KFV Harz zugelassen werden.
    2. Spielgemeinschaften können und dürfen nicht zum Zwecke der Leistungssteige- rung gebildet werden. Die Bildung einer Spielgemeinschaft muss mit dem Erhalt der Spielfähigkeit von Vereinen begründet sein.
    3. Eine Teilnahme am Spielbetrieb auf Landesebene (FSA) und in der Harzoberliga ist unzulässig.

    25.2.  ielgemeinschaften im Nachwuchs

    Gemäß dem § 12 der Jugendordnung können zur Aufrechterhaltung des Nach- wuchsspielbetriebes in allen Altersklassen der Junioren/Juniorinnen Spielgemein- schaften gebildet werden. Eine Antragsstellung hierzu ist zwingend (siehe dazu § 12 der JO). Spielgemeinschaften haben kein Aufstiegsrecht in die NOFV Regional- liga.

    Eine Spielgemeinschaft umfasst immer die gesamte Altersklasse des Vereins.

    Auf Grund der Programmierung im dfbnet darf der Name der Spielgemeinschaft max. 30 Buchstaben betragen.

    26.  Zweitspielrecht Herren

    Ein Zweitspielrecht kann auf Antrag für Studenten, Auszubildende, Wehr- und Frei- willigendienstleistende, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen unter Beibehaltung ihrer bereits für den Stammverein bestehenden Spielberechtigung zu- sätzlich erteilt werden

    –     Regelungen nach § 5a der Spielordnung

    27.  Zweitspielrecht Jugend

    Junioren/Juniorinnen können ein Zweitspielrecht für eine Mannschaft in ihrem Geschlecht in einem anderen Verein in Sachsen-Anhalt erwerben,

    ➔  wenn sie in ihrem Stammverein in ihrer Altersklasse keine Spielmöglich-

    keit haben

    ➔  wenn ein begründeter wechselnder Aufenthaltsort (z.B. wegen ge-

    trenntlebender Eltern, Internat-Aufenthalt, Ausbildung oder ähnliches) vorliegt

    ➔  Regelungen nach §6b der Jugendordnung

    28.  Gastspielerlaubnis gemäß § 6a der Jugendordnung

    In Freundschaftsspielen (keine Turniere) von Junioren/Juniorinnen können auf An- trag eines Vereins Gastspieler/-innen eingesetzt werden.

    Die Gastspielerlaubnis ist mit dem Formular Gastspielerlaubnis für Junio- ren/Juniorinnen beim zuständige Staffelleiter des Vereins vor dem Freund- schaftsspiel zu beantragen.

    29.  Wechselspieler

    Ein Verein kann vor Beginn des Spieles bis zu 7 Auswechselspieler nominieren, die auf dem Spielberichtsbogen vor dem Spiel zur Eintragung kommen müssen. Für den Einsatz dieser Spieler trägt der Verein selbst die Verantwortung.

    Von diesen können

    • im Herrenbereich und den A-, B- und C-Junioren 5 Spieler eingewechselt werden.
    • bei den G- bis D-Junioren können 7 Spieler eingewechselt werden
    • Eine zusätzliche Auswechslung im Falle einer Verlängerung im Pokalspiel ist nicht möglich.

    Im Nachwuchsbereich ist im Punktspielbetrieb (bis maximal Landesliga) und im Kreispokal ein mehrmaliges Ein- und Auswechseln bei Spielunterbrechung gestat- tet.

    30.  Kostenregelung

    Bei allen Pflichtspielen tragen die Vereine die Kosten. Die Schiedsrichterkosten trägt der gastgebende Verein.

    31.  Proteste und Einsprüche

    Proteste, Einsprüche sowie Fristen und Gebühren regeln die Ordnungen des FSA.

    32.  Ordnungsstrafen:

    Verwaltungsentscheide (z.B. fehlende Spielermeldung; Nachmeldungen, mangelnde Spielberichte usw.) werden durch die Staffelleiter ausgesprochen, dabei wird eine Schreibpauschale von 1,50 Euro erhoben. RuVO § 45b

    33.  Kunstrasenplätze

    Die generelle Nutzung von Kunstrasenplätzen als Haupt- oder Ausweichplatz ist ge- stattet. Der Mannschaftsmeldung ist beizufügen, mit welchem Schuhwerk auf dem Kunstrasen gespielt werden darf (siehe SpO § 30, Ziffer 2)

    34. Post

    Der gesamte Postverkehr elektronisch über Email erledigen. Die Zustellung der Post erfolgt ausschließlich über den elektronischen Verteiler des Verbandes.

    35.  Auswahlspiele des DFB, FSA und KFV

    1. der Verein, der ein Junior/ eine Juniorin für Auswahlspiele oder Lehrgänge abstel- len muss, kann für die Mannschaft, für die er/sie fest gespielt ist, die Verlegung eines angesetzten Pflichtspieles schriftlich beim Verwaltungsorgan (Staffelleiter) beantra- gen. Dieser Antrag hat unverzüglich nach Erhalt der Einladung zu erfolgen, aus orga- nisatorischen Gründen gilt dies nicht für Hallenmeisterschaften.
    2. Junioren/Juniorinnen, die einer Einladung zu Auswahl -und Sichtungsaufgaben ohne anerkannte Entschuldigung nicht Folge leisten, sind bis zur Klärung durch den zuständigen Jugendausschuss des KFV bzw. FSA automatisch vorgesperrt.
    3. Wegen der Einladung von Junioren/Juniorinnen zu Auswahlaufgaben darf ein Männer– bzw. Frauenspiel nicht abgesetzt werden.
    • Junioren/Juniorinnen in Wartefrist (Vereinswechsel) können an Auswahlaufgaben teilnehmen. Während einer Sperrfrist ist dies nicht gestattet.

    Alle genannten Termine sind Pflichttermine, die Nichteinhaltung dieser Forde- rungen ist ein Ordnungsvergehen, das durch einen Verwaltungsentscheid (RuVO §45b) geahndet wird.

    • Sonderregelungen für die Spielzeit 2022/2023
      • Durchführung der Spiele – Ansetzungen

    Bei den Ansetzungen durch den zuständigen Staffelleiter ist das übergeordnete Verbandsinteresse zur Durchführung und sportlichen Beendigung des Spielbetrie- bes stets vorrangig.

    Der zuständige Staffelleiter einer Spielklasse kann hierzu auch Spiele unter Abwei- chen vom Rahmenterminplan und Regelspieltag auch an Wochentagen ansetzen.  Er kann auch Spiele in zeitlich kurzer Reihenfolge unter Abweichen vom Rahmenter- minplan und den sonst üblichen zeitlichen Mindestabständen von 72 Stunden zwi- schen zwei Spielen einer Mannschaft ansetzen. Die Entscheidung des zuständigen Spieleiters ist endgültig. Entgegenstehende Regelungen sind unbeachtlich.

    Der zuständige Staffelleiter einer Spielklasse oder eines Wettbewerbes kann ein Spiel auch örtlich und zeitlich verlegen, wenn dies aus übergeordneten Verbandsin- teresse zur Durchführung des Spielbetriebes, insbesondere zur Gewährleistung und Durchsetzung hygienischer Standards zur Pandemiebekämpfung oder in Anbetracht behördlicher Verfügungen (z.B. Lockdown) oder anderer rechtlicher Vorschriften für die Durchführung des Spielbetriebes notwendig ist oder wenn durch einen Verein nachprüfbar dargelegte Gründe einer umfangreichen Kostenersparnis dies gerecht- fertigt erscheinen lassen.

    Es können insbesondere auch ein Tausch des Heimrechtes festgelegt und Spiele in anderen als den gemeldeten Spielstätten angesetzt werden.

    Die Vereine können hierfür geeignete Spielstätten benennen, unbeschadet der Zuständigkeit des zuständigen Staffelleiters der jeweiligen Spielklasse für die Auswahl.

    Die betroffenen Vereine sollen mindestens 48 Stunden vorher informiert werden. Die Entscheidung des zuständigen Spielleiters ist endgültig. Entgegenstehende Regelungen sind unbeachtlich.

    36.2  Testpflicht

    Wenn die Vorschriften der entsprechenden Ämter einen Corona-Test für Spie- ler und Offizielle, die am Spiel beteiligt sind, vorsehen, dann sind Mannschaf- ten (Heim/Gast) für den Nachweis der Testung (3xG) ihrer eigenen Spieler und Offiziellen verantwortlich. Der Vereinsverantwortliche oder die Spieler/Offiziel- len selbst bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Aussagen auf der Liste.

    Ist ein Test für Schiedsrichter notwendig, die nicht vollständig geimpft bzw. ge- nesen sind, ist der Schiedsrichter für sich und seine Assistenten selbst verant- wortlich, den Nachweis der Testung zu erbringen (Kosten können nicht geltend gemacht werden).

    Die Gastmannschaft und die Schiedsrichter übergeben die Liste dem Verantwortli- chen der Heimmannschaft zur Dokumentation. Entsprechend der Verfügungslage wird diese vollständige Dokumentation (Heim/Gast/SR) über den entsprechenden Zeitraum aufbewahrt

    36.3  Wertung der Wettbewerbe

    Meisterschaftsspiele werden nach Punkten, entsprechend § 14, Ziffer 1a, b der Spielordnung des FSA gewertet. Es ist für jede Staffel eine Tabelle zu führen, die am Ende des Spieljahres bekannt zu geben ist. Und die Grundlage für den Auf- und Ab- stieg bildet. Sieger (Meister) in ihrer Staffel ist die Mannschaft, die die meisten Punkte Gewinnpunkte erzielt hat. Absteiger sind in der Regel die Mannschaften, die die wenigsten Punkte erzielt haben und einen Tabellenplatz entsprechend der Auf- und Abstiegsregel belegen.

    Muss das Spieljahr aufgrund höherer Gewalt oder nicht vorhersehbarer und nicht beinflussbarer Ereignisse vorzeitig beendet werden, so ist eine Wertung der Saison nur vorzunehmen, wenn in den einzelnen Spielklassestaffeln mindestens 50% der Meisterschaftsspiele ausgetragen bzw. durch die Sportgerichte gewertet wurden:

    1. im Fall der gleichen Anzahl gewerteter Meisterschaftsspiele (mind. 50%) aller Mannschaften in einer Spielklasse die meisten Punkte er- zielt hat bzw.
    • im Fall einer ungleichen Anzahl, mindestens jedoch 50% gewerteter Meis- terschaftsspiele den höchsten Punktquotienten erzielt hat. Der Punktquoti- ent einer Mannschaft wird ermittelt, indem die zum Zeitpunkt der Beendi- gung des Spieljahres erzielten Punkte durch die Anzahl der bis dahin aus- getragene Spiele geteilt werden.

    Ist der Punktquotient gleich, werden nachstehende Kriterien in der aufgeführten Rei- henfolge zur

    Ermittlung der Platzierung herangezogen:

    1. die nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz
    2. größere Anzahl der erzielten Tore
    3. die mehr erzielten Tore im direkten Vergleich
    4. führt die Anwendung von a) und b) immer noch zu keiner differenzierten Platzierung, erhalten die gleichplatzierten Mannschaften ein Aufstiegsrecht


    36.4  Änderung Spielsystem

    Für den Spielbetrieb in allen Ebenen gilt das bestehende System. In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, in Abstimmung mit den Vereinen eine Änderung des Spielsystems vorzunehmen.

    37.  Schlussbestimmungen / Rechtsmittelbelehrung

    1. Die vorstehende Ausschreibung zum Spielbetrieb des KFV Harz tritt mit seiner Veröffentlichung am 20.08.22 in Kraft und ersetzt zu diesem Zeitpunkt die bisherige Fassung.
    2. Gegen diese Ausschreibung, die durch Beschluss des Präsidiums des KFV Harz in Kraft gesetzt wurde, ist das Rechtsmittel der Anrufung auf der Grundlage der Rechts- und Verfahrensordnung des FSA zulässig. Sie ist binnen einer Frist von sie- ben Tagen nach Veröffentlichung, beim Sportgericht des KFV Harz über die Ge- schäftsstelle (KFV Harz Quedlinburger Straße 139 38820 Halberstadt) einzulegen und schriftlich zu begründen. Der Antrag muss den Vorschriften der Rechts- und Verfahrensordnung des FSA genügen. Werden die Anforderungen der Rechts- und Verfahrensordnung nicht erfüllt, erfolgt eine kostenpflichtige Verwerfung des Rechts- mittels.
    1. die nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz
    2. größere Anzahl der erzielten Tore
    3. die mehr erzielten Tore im direkten Vergleich
    4. führt die Anwendung von a) und b) immer noch zu keiner differenzierten Platzierung, erhalten die gleichplatzierten Mannschaften ein Aufstiegsrecht


    36.4  Änderung Spielsystem

    Für den Spielbetrieb in allen Ebenen gilt das bestehende System. In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, in Abstimmung mit den Vereinen eine Änderung des Spielsystems vorzunehmen.

    37.  Schlussbestimmungen / Rechtsmittelbelehrung

    1. Die vorstehende Ausschreibung zum Spielbetrieb des KFV Harz tritt mit seiner Veröffentlichung am 20.08.22 in Kraft und ersetzt zu diesem Zeitpunkt die bisherige Fassung.
    2. Gegen diese Ausschreibung, die durch Beschluss des Präsidiums des KFV Harz in Kraft gesetzt wurde, ist das Rechtsmittel der Anrufung auf der Grundlage der Rechts- und Verfahrensordnung des FSA zulässig. Sie ist binnen einer Frist von sie- ben Tagen nach Veröffentlichung, beim Sportgericht des KFV Harz über die Ge- schäftsstelle (KFV Harz Quedlinburger Straße 139 38820 Halberstadt) einzulegen und schriftlich zu begründen. Der Antrag muss den Vorschriften der Rechts- und Verfahrensordnung des FSA genügen. Werden die Anforderungen der Rechts- und Verfahrensordnung nicht erfüllt, erfolgt eine kostenpflichtige Verwerfung des Rechts- mittels.